Titel/Regest |
Johann, Bischof zu Münster, Administrator der Stifte Osnabrück und Paderborn, Graf zu Hoya und Broickhausen, läßt durch seinen Statthalter, Räte und Kanzleiverwalter nämlich Edelherrn Johann v. Beuren, Dompropst Wilhelm Westphal, Domherr Philip v. Hoerde, ferner Friedrich Westphal, Droste zum Dringenberg, Hofmeister Philip v. Hoerde, ferner Schoneberg Spiegel, Johann v. Haxthausen und Laurentz Sybelius, der Rechten Licentiat, die zwischen den Töchtern und Tochterkindern des + Georg v. Oenhausen zu Reyelsen (Reelsen), nämlich [Anna] die Witwe des Adolf Boese, [Christina] die Ehefrau des Hieronimus Schultze und die Tochter [der Margaretha und] des Arnd Kersenbruch einerseits, sowie die Söhne und Erben der Gebrüder [des Georg nämlich] Arndt, Herbold und Wulf v. Oeynhausen andererseits nach Paderborn vorladen, und die zwischen ihnen entstandenen und in Tätlichkeiten ausgearteten Streitigkeiten wegen der Güter zu Regelsen, auf die Georgs Kinder und Enkel Erbansprüche, die Nachkommen der 3 Gebrüder aber, da es sich um Mannlehen handelt, als nächste Agnaten Lehnsansprüche erheben, in folgender Weise beilegen: 1. alle während der Streitigkeiten vorgefallenen Iniurien gelten als abgetan. 2. Die Agnaten des + Arndt v. Oenhausen [ältesten Bruder] behalten die Lehenschaft an den Gütern, Rechten und G Gerechtigkeiten zu Regelsen, die Forderungen der weiblichen Nachkommen [des Georg] werden gegen eine von den Agnaten zu zahlende Summe von 3500 Taler abgewiesen. 3. Die v. Oenhausenschen Agnaten übernehmen alle mit Zustimmung des Lehnherrn auf den Gütern aufgenommenen Schulden. 4. Die von den Parteien einander zugefügten Schäden werden gegeneinander aufgehoben. 5. Für den bei den Streitigkeiten umgekommenen Diener der v. Oenhausen sollen die Nachkommen des Georg den Verwandten eine 'gepürliche Verehrung thuen', wofür die Agnaten sich einsetzen wollen. 6. Die Vermittler wollen beim Fürsten Fürsprache einlegen, daß er die Verwirklichung nachlasse. |