Titel/Regest |
Der [zwischen den Grafen und Freiherren v. Oeynhausen als Lehnsfolger] und durch den 1737 erfolgten Tod des Christoph Albert v. Oeynhausen als letzten männlichen Sproß der Linie Eichholz und dem Geheimen Rat von der Lippe als Allodialerben wegen der von Paderborn zu Lehen gehenden Vordereichholzischen Lehengüter beim Paderborner Gericht und beim Kammergericht geführte, aber noch nicht entschiedene Prozeß wird durch Vergleich in folgender Weise beendet: 1) Die Grafen und Freiherren v. Oeynhausen überlassen dem Freiherrn Moritz Anton v. d. Lippe das Wohnhaus Eichholz mit sämtlichen Vorwerken in ihrem ganzen Bezirk mit umgehendem Graben, die anliegende Mühle, den Garten zwischen dem Haus und Lehnholz, wodurch der Mühlenfluß geht, ferner weitere am Hof gelegene Gärten, einschließlich des unterm Krug und unter der Mühle an der Lacke, auch den Krug, die Schaftrifften und deren Hude und Weide, auch Schweine und Rinderhude, alle dem Vorderhaus Eichholz anklebenden Gerechtigkeiten. Es werden dann die Wiesen und Ländereien, die Holzungen und Pachte einzeln aufgeführt. 2) Da aber nicht ganz klar, was Lehen und was Allod ist, wird die lehnsherrliche Genehmigung vorbehalten. 3) v. d. Lippe übernimmt die auf den Gütern haftenden Schulden von 34.000 Taler, 4) Er überläßt an die v. Oeynhausen den Pohlhof, den Hißlohischen Kamp, die sämtlichen Steinheimischen Kornpächte u.a. (30 Punkte). Original mit Unterschriften und Petschaften. |