Regest |
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Datum | 1657-05-09 Suche DWUD Suche Portal | Datum Bestand: früher | später | ||||||
Ausstellungsort | Paderborn | |||||||
Titel/Regest | Wilhelm von Winckelhausen, Küster der Domkirche zu Paderborn und Dechant zu Osnabrück, Johann Wolff v. Haxthausen zu Dedinghausen und Dr. Heinrich Brickwedde, paderbornische Räte und Commissarien, bekunden, daß sie die nach dem Tode des Domscholasters Otto Wilhelm v. Oeynhausen wegen der Lehngüter zu Nordborchen, Reelsen und Entorfer Zehnten zwischen den Gebrüdern und Gevettern v. Oeynhausen zu Grevenburg einerseits und der Witwe v. Oeynhausen zu Sudheim und ihren Söhnen andererseits entstandenen Streitigkeiten wegen des näheren Rechtes [in puncto praeferentiae] an den Lehen beigelegt haben. Die v. Oeynhausen zu Grevenburg, die sowohl auf Grund der Lehensbriefe (investiturae) als der Genealogie mit dem + Domscholaster um 1 Grad näher verwandt sind als ihre Vettern und daher auch in der Lehnsfolge als die näheren Agnaten anzusehen sind, überlassen aus verwandtschaftlicher Affection ihren Vettern zu Sudheim vom Todestage des Domscholasters an die Nutzung der stehenden Gefalle aus den Nordborchener und Reelser Lehengütern, nämlich Junkerngeld, Dienstgeld, Wiesenzins, Heuer, Pächte, Hühner und Eier zum 4. Teil, ausgenommen an beiden Orten das Gericht und das Gehölz und daher rührende Nutzungen, nämlich Gebot, Verbot, Weinkauf, Einzugsgeld, den 3. Pfennig, Pfändung, Jagd, Fischerei, Schaf- und Schweinehude, Weide, Mast, Holz- und Mühlengeld und was den Lehengerechtsamen mehr anhängt, behalten jedoch für sich ihren vorher besessenen dritten Teil an allem und den Entorfer Zehnten. Forderungen von Gläubigern sollen pro rata abgetragen werden. Die Possession des Hauses Nordborchen, der Reelsenschen Güter und des Entorfer Zehnten wird von denen v. Oeynhausen zu Sudheim den Gevettern v. Oeynhausen zu Grevenburg abgetreten. Unterschriften und Petschaften: 1) Wilhelm v. Winckelhausen, 2) H. Brickwedde, 3) Heinrich Hermann, 4) Johann Melchior, 5) Rab Arend [jüngeres Haus Grevenburg] 6) Clara Anna geborene Westphall, Witwe v. Oeynhausen, 7) ihr Sohn Bernd Willem. Gleichzeitig beglaubigte Abschrift. |
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Archiv | Grevenburg | |||||||
Bestand | Grevenburg, Urkunden | alle Regesten | |||||||
Signatur | Urk. 86 | |||||||
Benutzungsort | LWL-Archivamt für Westfalen | |||||||
Überlieferungsart | Gleichzeitig beglaubigte Abschrift. | |||||||
Siegel | Petschaften: 1) Wilhelm v. Winckelhausen, 2) H. Brickwedde, 3) Heinrich Hermann, 4) Johann Melchior, 5) Rab Arend [jüngeres Haus Grevenburg] 6) Clara Anna geborene Westphall, Witwe v. Oeynhausen, 7) ihr Sohn Bernd Willem. | |||||||
Projekt | Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD) | |||||||
Systematik |
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Datum Aufnahme | 2010-10-13 | |||||||
Aufrufe gesamt | 6193 | |||||||
Aufrufe im Monat | 8 | |||||||
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