Titel/Regest |
Johan van Boecholt und seine Frau Johanna van Drypt übergeben dem Wylm Hegholtz in Erbleihe den Hegholtzhof, wie ihn seine Vorfahren besessen haben. Jährlich an Lamberti ist ein halber rheinischer Gulden zu zahlen. Für einen Wechsel und einen Sterbfall sind jeweils ein halber Gulden zu zahlen, für den Erbgewinn ein Gulden. Wird beim Tod des Pächters der Hof nicht binne 30 Tagen gewonnen, so fällt er an die Aussteller zurück. Alle Früchte und Korn sind auf der Kaetmühle zu mahlen. Aussteller siegelt. Mit ihm siegeln sein Oheim Goedert van Boecholt und Framwyck van Holthusen.Abschrift des J. J. L'Allemand, Schultheiß der Herrlichkeit Lobberich, 1776. Danach befindet sich das Original im Besitz von Eneken to Wevelinchoven, Witwe des Jan Kessel. |