Regest

Datum 1632-06-05 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Ausstellungsort Lager vor Roermond
Titel/Regest Bedingungen zur Übergabe der Stadt Roermond an den Prinzen von Oranien.

Die Reformierten dürfen ihren Gottesdienst öffentlich halten. Die Stadt hat die Generalstaaten als Obrigkeit anzuerkennen und eine Garnison aufzunehmen. Der Magistrat bleibt im Dienst. Bürger und Einwohner in Diensten des Königs von Spanien können ihre Güter binnen zwei Jahren ungehindert verkaufen. Spanisches Kriegsmaterial ist auszuliefern. Die spanische Garnison soll am 6. Juni mit fliegender Fahne und brennender Lunte aus der Stadt nach Rheinberg ziehen. In die Garnison inbegriffen sind die Frauen und Bagage. Der Kanzler, einige Räte, Offiziere und Bürger, die mit Pass des Prinzen außerhalb der Stadt sind, können zurückkehren. Die Rückstände von Steuern und Zöllen etc. für 1631 sind einzuziehen. Die Dokumente der Kanzlei und Rechenkammer sind den Generalstaaten zu übergeben. Die Einwohner von Roermond sollen nicht stärker belastet werden als die anderen drei Hauptstädte Gelderlands: Nimwegen, Arnhem und Zutphen.Abschrift 17. Jh.
Archiv   Hinnenburg
Bestand   E Rheinische Güter |   alle Regesten
Signatur E Urk. 27
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.3   1600-1649
Datum Aufnahme 2010-10-13
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