Titel/Regest |
Johan von Bocholtz zu Bocholt hat den Johan, + Theisen Sohn auff gen Imekott, mit dem Gut auff gen Imekott, nämlich mit Haus und Hof sowie neun Morgen Ackerland belehnt. Dieses Gut ist aufgrund eines Vertrages, der 1556 zwischen Joachim von Bocholtz, dem Vater des Ausstellers, und dem genannten Theisen geschlossen wurde, bei jedem Sterbfall vom Haus Bocholt zu Lehen zu empfangen und mit sechs rheinischen Gulden zu verherweden. Danach hat Johan das Gut dem Rhenen (Rühunen, Rühnen), Teissen Sohn, und dessen Frau Trincken verkauft und mit Zahlung des Hergewedes gegenüber dem Lehnsherrn darauf verzichtet. Johan von Bocholtz belehnt nun den Rühnen zu den bekannten Bedingungen mit dem Gut und siegelt.
Zeugen: Johan Bex auff gen Imekott und Peter Bex.Abschrift, Papier.
Dabei Abschriften weiterer Belehnungen 1641 Juni 9, 1644 November 30 und 1692 April 27. |