Regest

Datum 1583-07-20 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
(stilo novo)
Titel/Regest Testament des Jacob van Eyll, Herrn zu Geysteren.

Er widerruft alle vorher gemachten Testamente und setzt seine Frau Helena Teurck zur Universalerbin aller seiner allodialen Güter und Mobilien sein. Weiter überträgt er ihr das Haus zu Werve im Amt Ryswyck, das vom Grafen von Holland zu Lehen geht, mit dem Patronatsrecht über die Kapelle sowie als Leibzucht alle seine Lehngüter in den Landen Walcheren, Cuyck und im Herzogtum Geldern, namentlich sein Haus und die Herrlichkeit Geysteren, sowie alle Lehngüter, die er von den Herzögen von Brabant, Geldern und von den Grafen von Holland und Seeland zu Lehen hat. Sollte seine Frau nach seinem Tod erneut heiraten, verliert sie diese Leibzuchtsgüter und erhält stattdessen eine jährliche Pension von 1.000 Gulden auf Lebenszeit. Wer von seinen nächsten Erben dieses Testament anficht, wird vom Erbe ausgeschlossen. Die Leibzuchtsgüter gehen dann nach dem Tod seiner Frau an diejenigen seiner Verwandten, die das Testament nicht angefochten haben.

Am 03.08.1583 übergibt Jacob van Eyll sein Testament dem Notar und verfügt weiter, dass diejenigen seiner Verwandten, die das Testament anfechten, seiner Frau die Summe von 5.0000 Gulden zahlen sollen.

Am 07.11.1592 bekennt Jacob van Eyll, dass er das Testament eigenhändig geöffnet habe. Er erklärt, dass er das Testament, in dem er seine Frau Helene Teurck als Universalerbin einsetzt, samt den Zusätzen bzw. Konfirmationen vom 28.08.1589, 24.10.1592 und 02.11.1592 bestätigt. Das Testament wird erneut geschrieben und versiegelt.

Notariell beglaubigte Kopie vom 09.01.1593.
Archiv   Hinnenburg
Bestand   E Rheinische Güter |   alle Regesten
Signatur E Urk. 194
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.2   1550-1599
Datum Aufnahme 2010-10-13
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