Titel/Regest |
Die Geschwister Johan und Elyzabet van Broichuisen haben sich über die nachgelassenen Güter ihres + Vaters Jacop van Broickhuisen geeinigt und ihrer Mutter Lyffert van Broickhuisen genannt van Asselt als Leibzucht das Gut aent Faren (?) und die Güter und Rechte zu Beerck übergeben, wofür diese auf alle Ansprüche an den anderen Gütern und an den rückständigen Pensionen verzichtet hat. Vorbehalten bleibt ihr die Pension von der Witwe Clara van Huichtenbroick. Für diesen Verzicht will ihr Johan jährlich 50 Gulden geben, den Gulden zu 20 Stüber, dazu eine Kanne Branntwein und einen Pfefferkuchen (peyperkoick). Für das fardel von Faren soll Johan ihr weitere neun Gulden, eine Kanne Branntwein und einen Pfefferkuchen geben. Elizabet soll ihrer Mutter ebenso 50 Gulden, eine Kanne Branntwein und einen Pfefferkuchen geben sowie für das fardell von Beerck weitere neun Gulden, eine Kanne Branntwein und einen Pfefferkuchen. Sollte die Mutter nicht mehr bei ihrem Sohn leben wollen, kann sie sich niederlassen, wo sie möchte. Sollte endlich Frieden werden und die Pensionen wieder eingehen, soll die Geldzahlung aufgestockt werden. Die Geschwister unterschreiben.
Ausf.-Papier, Unterschriften von Johan van Broickhuysen, Elisbeth van Bruickhuisen gnant Eyll und Geryt van Eyll. |