Titel/Regest |
Joann Quadt, Herr zu Tomburg und zu Landskron, belehnt Bernardt von Aldenbrucken gen. von Velbrucken und seine Frau Anna von Hembmerich mit der unbebauten Hofstätte zu Kardorf (Gardorff), drei Morgen Weingarten und 17 Morgen Ackerland, die zum Tomburger Hof in Kardorf gehören. Diese Güter waren dem Arnold von Hembmerich, dem Vater der Anna von Hembmerch, von + Ritter Luther Quadt zu Tomburg und Landskron für 260 rheinische Gulden als Pfandlehen übertragen worden. Der Aussteller behält sich die Einlösung der Güter vor. Sollte die Hofstätte bebaut werden, sind dafür weitere 30 Gulden zu berechnen. Erfolgt die Lösung, so sollen Bernard und Anna und ihr Sohn Gerardt innerhalb eines Monats nach der Ablösung eine jährliche Erbrente von neun Ohm Wein oder 18 Gulden erwerben, die der Herrschaft Tomburg als Lehen aufzutragen ist. Siegelankündigung des Ausstellers.
Zeugen: Wilhelm van der Arfft, Erbtürwärter des Stifts Köln, und Dederich van Putzfeldt.Abschrift, Papier. |