Titel/Regest |
Dietherich Graf zu Manderscheid und Blankenheim, Herr zu Schleiden, Kerpen, Kronenburg und Nürburg, hatte mit seinem Diener Dham vonn dem Bungardt seinem Diener, vereinbart, dass dessen Hof zu Schüren bei Vlatten so lange ein Lehen des Ausstellers sein sollte, bis 100 Goldgulden bezahlt würden. Er bestätigt nun, dass Sophia von Wachtendunck, Witwe zum Bungart, ihm 100 Goldgulden gezahlt hat, womit die Verschreibung erledigt ist. Der Aussteller siegelt.
Ausf.-Perg., kanzelliert, anh. Siegel ab.
Rückseite: Inhaltsvermerk. |