Titel/Regest |
Vor Andries Hakenn, Peter van Cleeff und Lambert Maess, Geschworenen zu Lottum der Dingbank des Herrn van Bruickhuysen und des Henrick van Daerdt, bekennt der genannte Henrick van Daerdt, dass er 250 Taler von den Eheleuten Jacob van Oyenn und Lippert van Aspelt geliehen habe, die er jährlich mit 12 1/2 Taler am Tag Andreas verzinsen soll. Das Kapital hat Henrick van Dardt für das Lehngut den halben Hof tho Oss gelegen tho Mullym ander beeck in der Herrrlichkeit von Sambeck verwandt. Als Unterpfand setzt der Gläubiger seinem Neffen Jacop van Oyen und seiner Schwägerin seinen Teil am Zehnten zu Lottum sowie sieben Malter Roggen, die ihm jährlich Peter Hake aus seinem Gut zahlt. Dem Gläubiger bleibt die Rückzhalung der Schuld in zwei Terminen zu 100 Talern und 150 Talern vorbehalten. Von diesem Vertrag hat jede Seite eine auf einer Seite geschriebene und auseinander geschnittene Ausfertigung erhalten.Abschrift, Papier. |