Titel/Regest |
Johan Schall von Bell, kurkölnischer Rittmeister, und seiner Frau Catharin Walpott von Baszenheim, Tochter zu Gudenau, sind von den Eheleuten Ludwich Scheiffert von Meyrode zu Bergerhausen und Agnesz von Lintzenich gerichtliche Verschreibungen über 4.000 Goldgulden und eine Obligation über 1.500 Goldgulden Hauptsumme und aufgrund einer Abrechnung vom 24.04.1587 und darüber von beiden Seiten unterschriebenen Vertrags eine Forderung von 1.700 Goldgulden an Zinsen urkundlich am 05.11.1589 übertragen worden. Dagegen haben die Aussteller den Eheleuten Ludwich Scheiffart von Meyrode und Agnesz von Lintzenich als Ersatz für diese Verschreibungen, Obligationen und Zinsforderungen eine Pfandverschreibung vom Kurfürsten, Erzstift und Domkapitel zu Köln auf den Hof des Kurfürsten zu Meckenheim über 9516 Talern kölnisch übergeben. Die Aussteller behalten sich keine Rechte am Hof zu Meckenheim vor. Zwar ist der Hof in ihrer Heiratsverschreibung aufgeführt, doch sollen an seine Stelle die Güter zu Euskirchen treten. Johan Schall von Bell kündigt sein Siegel an. Auf Bitten der Aussteller bestätigen der Erzbischof und das Domkapitel diesen Vertrag und kündigen ebenfalls ihre Siegel an.
Beglaubigte Abschrift des Notars Reinerus Gohr von 1609. |