Regest

Datum 1609-02-19 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Ausstellungsort Kleeburg, Haus
Titel/Regest Dietherich Rolman von Datenberg, Ritter des Johanniterordens in Malta, Komtur zu Trier, Adenau, Breisach, Niederwesel etc., und Heinrich Rolman von Datenberg, Domherr zu Speyer und Propst zu Kerpen, verpachten mit Rat ihres Vetters Johan Wilhelm Spiesz von Bulleszhem zu Frechen für ihre Pflegekinder Dietherich und Margriethe Rolman von Datenberg, ihren Neffen und ihre Nichte, die Hofwinnung des adeligen Hauses Kleeburg dem Jacob Krup (Kruip) und seiner Frau Entgen auf 12 Jahre von Cathedra Petri 1609 an. Die Pächter sollen den Burghof mit Haus, Hof und Scheune bewohnen, doch bleibt der reisige Stall dem adeligen Haus vorbehalten. An Pacht sind jährlich an Martini 90 Malter Roggen, 70 Malter Hafer, fünf Malter Gerste, zwei Malter Weizen, ein halbes Malter Rübsamen und ein halbes Malter Erbsen Münstereifeler Maßes zu zahlen, dann an Remigii drei Trogschweine, von denen die Herrschaft das erste und dritte, der Pächter das zweite auswählen sollen, weiter zu Ostern zwei feiste Kälber, zwei feiste Hammel nach Wahl der Herrschaft, 35 Quart Butter Bonner Maßes, 50 Pfund Käse im November, wovon die Hälfte Samstagskäse, die andere Hälfte gemeiner Käse sein sollen, 300 Eier, drei Säcke Raps (? ropen), zwei Säcke Möhren, wenn diese reif sind. Vom Obst und den Baumfrüchten erhält die Herrschaft ein Drittel. Der Hopfengarten, der sich gut angelassen hat, soll vom Pächter weiter gepflegt werden. Vom Hopfen erhalten Herrschaft und Pächter jeweils die Hälfte. Weiter soll der Pächter jedes Jahr auf Verlangen der Herrschaftt vier Fahrten mit drei Pferden auf vier Meilen machen und vier Wagen mit Holz für die Herrschaft nach Kleeburg bringen. Auch soll er beim Transport des Weins aus Kasbach (Caszbach; bei Linz) nach Klleburg behilflich sein und die leeren Fässer im Herbst nach Kasbach bringen. Jährlich soll der Pächter ein Wagen mit drei Pferden voll Heu von den Mühlenwiesen nach Kleeburg zu bringen. Jedes Jahr soll er zwei gute Apfelbäume und zwei gute Birnbäume sowie 20 Weidenstämme pflanzen und im ersten Jahr um die Herbstwiesen längs des Bruchs und um die beiden Mühlenwiesen eine Hecke setzen, von der die Herrschaft im ersten Jahr die halben Kosten trägt. Im Baumgarten und im Hof soll der Pächter die hohlen Plätze mit gutem Grund ausfüllen und jährlich einen Morgen Landes mergeln. Die derzeit in gutem Stand befindlichen Äcker, die Gebäude usw. soll der Pächter so bewahren. Das Hauptgebäude, das mit Schiefer gedeckt ist, soll er jährlich übersteigen lassen und Reparaturbedarf der Herrschaft melden, die dann Material und Lohn zahlen soll, während der Pächter die Kost zu geben hat. Für Martini 1609 ist der Pächter von der Zahlung der harten Früchte befreit, soll aber die Haferpacht und alle anderen Abgaben zahlen. Hinsichtlich des Roggens und des Hafers ist der Pächter beim Abzug von der Zahlung befreit, soll aber 12 Sester Roggen, Herrn Heidtgens Pacht, geben. Bei Schädigung der Ernte durch Hagelschlag, Misswachs etc. soll ihm die Herrschaft nach Besichtigung des Schadens einen Pachtnachlass gewähren. Brandschäden an den Nebengebäuden, die durch den Pächter oder seine Leute verursacht werden, soll der Pächter ersetzen. Das Pächterehepaar hat zum Unterpfand seine Güter zu Fritzdorf (Freytzdorff) und Beller (Bellen) gesetzt und als Bürgen Heinrich Radermacher und seine Frau Greidt zu Karweiler, Johann Korffer und seine Frau Entgen zu Fritzdorf gestellt. Von diesem Vertrag sind zwei Ausfertigungen hergestellt worden, die von Deterich Rolman von Dadenberch, Henrich Rolman von Dadenberch, Johan Wilhelm Spies, den beiden Bürgen Heinrich Radermacher und Johann Korffer sowie anstelle des Jacob Kruip, der des Schreibens unerfahren ist, von Johann Hadernach, Gerichtsschreiber zu Euskirchen, unterschrieben werden.

Ausf.-Papier, Unterschriften von Deterich Rolman von Dadenberch, Henrich Rolman von Dadenberch, Johan Wilhelm Spies und Johann Hadernach.

Rückseite: Inhaltsvermerk; Simile originale reliquit apud actus Clebergianos. Sic hoc praesens non preiudicat.
Archiv   Hinnenburg
Bestand   E Rheinische Güter |   alle Regesten
Signatur E Urk. 105
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.3   1600-1649
Datum Aufnahme 2010-10-13
Datum Änderung 2011-01-18
Aufrufe gesamt 3218
Aufrufe im Monat 785