Regest

Datum 1612-09-12 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Ausstellungsort Birlinghoven
Titel/Regest Ehevertrag zwischen Johan de Graff zu Hasselt, Sohn des Herman de Graff zu Hasselt und der Elisabeth von Westerholdt, und der Maria Scheiffart von Merode zu Birlinghoven, Tochter des + Joann Scheiffart von Merode und der Sophie von Blanckart.

Herman de Graff übergibt seinem Sohn das Haus zu Hasselt samt allen seinen sonstigen Besitzungen, behält sich und seiner Frau aber die Leibzucht und den drei noch unverheirateten Töchtern ein Aussteuer vor. Der Bräutigam bringt dieses Gut seiner Braut als Heiratsgut zu. Die jungen Eheleute sollen auf dem Haus mit den Eltern wohnen und zwei Pferde sowie Knecht und Magd haben und jährlich 100 Rtlr. erhalten. Wollen die jungen Leute einen eigenen Haushalt halten, sollen sie anstelle der 100 Rtlr. solche Güter eingeräumt erhalten, die jährlich 100 Malter Korn einbringen, nämlich Prolsz Gut, Veszell zum Khotten, Nelinckkhotter Hof und Hutter Gut zu Birdtlich. Anstelle einer Wohnung sollen die jungen Eheleute 50 Taler erhalten.

Maria soll als Mitgift nach vollzogener Ehe 4.000 Taler erhalten, den Taler zu 52 Albus kölnischer Währung, bzw. den Zins von 5 % bis zur Bezahlung. Beim Tod ihrer Mutter soll sie von ihrem Bruder Walrave Scheiffardt von Merodt weitere 2.000 Taler erhalten und anstelle der Ausrüstung 1.000 Taler. Die 7.000 Taler sollen zum Nutzen der Erben angelegt werden. Dafür soll Maria auf das elterliche Erbe verzichten. Allerdings ist dieser Verzicht hinfällig, wenn ihr einziger weltlicher Bruder ohne Leibeserben sterben sollte. Als Morgengabe soll sie eine goldene Kette erhalten. Sollte Johan mit Hinterlassung von Erben vor Maria sterben, bleibt diese zu Hasselt in allen Gütern. Will sie für sich leben, ist ihr ein Witwensitz in Dorsten oder Recklinghausen einzurichten und erhält sie ein Drittel aller Güter als Leibzucht. Stirbt Maria vor Johan unter Hinterlassung von Kindern und heiratet Johan erneut, so steht seine Kinder erster Ehe das Haus Hasselt mit der Hälfte alles erworbenen Gutes zu. Johan behält aber die Nutzung des Hauses und kann seine Kinder nächster Ehe mit der anderen Hälfte des erworbenen Besitzes ausstatten.

Überlebt Maria den Johan und es sind Kinder da, sie aber erneut heiraten, so erhält sie ihren halben Brautschatz und dasjenige, was in der Ehe erworben wurde. Überlebt sie Johan, ohne dass Kinder vorhanden sind, soll ihr Johans nächster Erbe ihr eingebrachtes Gut zurückgeben und sie als Leibzucht eine Rente von 350 Talern aus den Gütern zu Hasselt erhalten. Stirbt Maria vor Johan, ohne Kinder zu hinterlassen, darf Johan ihr Heiratsgut auf Lebenszeit nutzen, soll aber ihre Ausstattung zurückgeben. Das Heiratsgut fällt dann nach Johans Tod an Marias nächste Erben.

Auf Seiten des Bräutigams waren beteiligt sein Vater, Johan von den Hoven, Propst uzu Oberpleis, Dietherich von Lohe und zum Lohe und Dornenburg, Wilh. (...) [frei gelassen] zu Winckelhauszen, Wilhelm von Aldenbruck gen. Vellbrugh, auf Seiten der Braut ihre Mutter, Henrich von der Horst zu Heimerzheim, Amtmann zu Altenahr, der Bruder der Braut Henrich Scheiffart von Merode, Propst zu Millen, Wilhelm von Blanckart von Ahrweiler, Herr zu Lauterscheidt, kurtrierischer Hofmeister, Conradt Scheiffardt von Merode zu Weilerswist, Ritter des Johanniterordens zu Malta, Walraff Scheiffart von Merode zu Alner, Philips Rost von Wehrsen zu Aldendorf, Herr zu Niederdrees, kurkölnischer Rat, Hofmeister und Amtmann zu Zülpich, Gerhardt von Gartz gen. Sinzich, Prior der Abtei Siegburg, Wallraff Scheifart von Merodt zu Birlinghoven, alle Brüder, Onkel und Verwandte. Die Beteiligten unterschreiben.

Ausf., Papier, 13 Unterschriften.

Rückseite: Inhaltsvermerk.
Archiv   Hinnenburg
Bestand   E Rheinische Güter |   alle Regesten
Signatur E Urk. 107
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.3   1600-1649
Datum Aufnahme 2010-10-13
Datum Änderung 2011-01-18
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