Titel/Regest |
Die Eheleute Frantz Wilhelm von Hatzfeldt, Herr zu Wildenberg und Schönstein, und Margaretha geb. von Schüngell einerseits und die Eheleute Wilhelm Velbruggen, Vogt zu Siegburg, und Catharina von Heimbach andererseits vergleichen sich wegen der Rente von einem Kapital von 9.000 Talern kölnisch, das Hatzfeldts Eltern im Jahr 1600 aufgenommen haben. Von diesem Kapital haben Wilhelm Velbruggen und seine Frau Anspruch auf Zahlung einer jährlichen Rente von 540 Talern, von der sie jedoch ab Martini 1616 90 Taler ablassen, so dass künftig 450 Taler zu entrichten sind. Von dieser Vereinabrung erhalten beide Seiten eien Ausfertigung.Abschrift, Papier. |