Titel/Regest |
Vor dem königl. Pildtnischen Landgericht bevollmächtigen Embrich vonn Mierbach zu Pusen sowie Walter und Gerhardt vonn Mierbach, Söhne des + Gerhardt, den Wilhelm von Mierbach, ihren Vetter bzw. Bruder, das ihnen zugefallene Erbe außerhalb dieses Landes von dem derzeitigen Besitzer einzufordern und gegebenfalls dafür einen Vertreter einzusetzen. Das Gericht und die Vettern und Brüder von Mierbach unterschreiben und siegeln.
Ausf.-Papier, vier aufgedrückte Siegel, Unterschriften der 3 vonn Mierbach sowie des Johan Amboten, Rittmeisters, und des Georgius Vischer; Sekretärs und Notars zu Pilten.
Rückseite: Inhaltsvermerk; Signatur (N. 251). |