Regest

Datum 1644-10-25 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Ausstellungsort Köln
Titel/Regest Erbteilung der Brüder Adolff und Werner von Gimnich zu Gymnich, Kettenheim und Heimerzheim, Kurkölnischer Geheimer Rat bzw. Pfalz-Neuburgischer Hofstall- meister.

Die Brüder haben bisher die väterlichen Güter gemeinsam besessen und verwalten lassen, nehmen nun aber wegen ihrer bevorstehenden Heirat eine Teilung vor, die unter Vermittlung von Freiherrn Werner von Harff, Herrn zu Landskron, Königsfeld und Hüls, Pfalz-Neuburgischer Kämmerer und Amtmann zu Geilenkirchen, und Johan Otto von Gimnich zu Nörvenich, Herrn zu Vischel und Neurath, als nächste Verwandte geschlossenb wurde.

Da 1641 durch den Einfall der hessischen Völker das Stammhaus zu Gymnich un die adeligen Höfe Dirmerzheim, Katterforst und Pingsheim eingeäschert worden sind, die Ländereien des Hofes Pingsheim wüst liegen, von der Mühle seit drei Jahren keine Pacht einkommt und die Wiesen der Häuser Gymnich, Katterforst und Dirmerzheim samt den Brolerbenden ungemäht geblieben sind, auch die Pächten nur teilweise eingekommen sind, soll bis Martini 1647 die Abnutzung der Güter festgestellt und jedem Bruder zur Hälfte berechnet werden. Jetzt vorhandene Fruchtvorräte sollen gleich geteilt werden, ebenso alle Mobilien. Ausstehende Guthaben sollen von beiden Brüdern gleichmäßg eingefordert werden. Forderungen, die von außen erhoben werden, sollen von beiden gemeinsam getragen werden. Vereinbart wird, dass alle siegell und brieff, heyratsverschreibongen, alle documenta und was ferner uff unserem archivo an schrifften erfindtlich, so nit zu den abgetheilten guteren gehoerigh, welche jederzeit oder aslzbalt herausgegeben werden sollen, dass solche zu unser nachrichtongh uff dem archivo bleiben, und beiderseits aller schrifften uns gebrauchen und jeder widder einen schluszell darvon haben solle.

Adolff Herr zu Gymnich erhält zu dem ihm in der elterlichen Heiratsverschreibung zugesagten adeligen Vorteil das Haus Gymnich mit den dabei liegenden Gütern und Einkünften (näher beschrieben), den Hof Katterforst, weiter in Köln das Haus auf dem Neuen Markt. Werner erhält in Köln das Haus auf der Caecilienstrasse.

Die Weingärten in Schwarzrheindorf sollen zunächst noch beiden zusammen gehören. Ebenso soll wegen der Broeler Wiesen später entschieden werden.

Werner von Gimnich, Herr zu Kettenheim, erhält das Haus zu Vlatten mit den zugehörigen Ländereien und Einkünften, das Haus Dirmerzheim und die adeligen Höfe zu Oberkeldenich, zu Dunsinghoven und zu Pingsheim. Er erhält auch drei Verschreibungen über 800 Rtlr., 400 Gulden und 800 Rtlr.

Da nach der Berechnung der Einkünfte Adolff mehr erhält, bekommt Werner als Ausgleich die Weingärten zu Einken und Pissenheim (Pissem). Weiter verzichtet Adolff auf die zu seinem adeligen Vorteil gehörige Hälfte an der Jurisdiktion der Herrschaften Kettenheim und Heimerzheim.

Beide Brüder setzen bei fehlender eigener männlicher Nachkommenschaft den Bruder und dessen Nachkommen zu Erben ein.

Da Werner wegen seiner Kriegscharge, auf der Reise nach Polen und sonst mehr von den gemeinsamen Einkünften genossen hat, überträgt er seinem Bruder den Hof Pingsheim und eine Erbpacht von 40 Malter Roggen zu Weideszem u.a.

Die Brüder versprechen, diese Erbteilung einzuhalten, unterschreiben und siegeln.

Unterschriften, nur Siegel Werners vorhanden.
Vermerke Rückseite: Inhaltsvermerk; ad causam Gymnich./. Landtscron; Präsentationsvermerk zum 23.08.1707.
Archiv   Hinnenburg
Bestand   E Rheinische Güter |   alle Regesten
Signatur E Urk. 119
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Material Papier
Überlieferungsart Ausfertigung
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.3   1600-1649
Datum Aufnahme 2010-10-13
Datum Änderung 2011-02-15
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