Regest

Datum 1676-03-24 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Ausstellungsort Vlatten
Titel/Regest Werner Freiherr von Gymnich, Herr zu Kettenheim, Birlinghoven, Vlatten und Kleeburg, fürstl. jülichscher Obriststallmeister und Amtmann zu Nideggen, und seine Frau Maria Anna Freifrau von Gymnich geb. Scheiffard von Merode setzen ein gemeinsames Testament auf.

Wer gegen das Testament oder seinen Sinn verstößt, wird vom Erbe ausgeschlossen.

Die Eheleute wollen in der Pfarrkirche zu Vlatten begraben werden, die nach beider Tod 90 Rtlr. für eine immerwährende Memorie erhalten soll. Am Begräbnistag sollen 12 Priester die Messe lesen. Unter die Armen sollen 10 Malter Roggen, davon 4 Malter verbacken, und 10 Rtlr. verteilt werden. Am nächsten Tag soll jeder Arme eine Mahlzeit erhalten und ihnen auch das Tuch überlassen werden, mit dem der Sarg bedeckt war. Die Herren zu Marienwald sollen dann 6 Rtlr. erhalten, wofür sie das Totenamt vor dem Marienaltar halten sollen.

Erben ihrer Güter werden ihre Söhne Philipp Walram, Constantin Werner, Franciscus Egon, Joannes Adolph und Ferdinand Walram Benjamin, doch steht dem ältesten Sohn Philipp Walram als adeliger Vorteil das Haus Vlatten oder ein anderer Rittersitz und das Haus Dirmerzheim zu. Dem nächsten Bruder Constantin Werner steht dann der folgende adelige Vorteil zu und so fort.

Die Söhne werden ermahnt, sich gegenseitig beizustehen und sich standesgemäß zu verehelichen. Diejenigen, die geistlich werden und Präbenden erlangen, sollen ihren Nachlass den Erben der standesgemäß verehelichten Brüder vermachen.

Söhne, die aus standesgemäßer Ehe keine männlichen Erben erzielen, sollen ihr Erbteil den männlichen Erben ihrer Brüder zukommen lassen.

Von den sieben Töchtern sind Margaretha Alexandrina und Elisabetha Amelia geistlich und im freiadeligen Kloster St. Caecilien in Köln. Ihnen steht ein jährlicher Spielpfennig von 20 Rtlr. zu. Maria Elisabeth Christina, Anna Joanna Margaretha und Maria Clara, die in das genannte Kloster in Lehre und Kost gegeben wurden, mögen durch Eingebung des hl. Geistes dort bleiben und sich einkleiden lassen oder in ein anderes Kloster gehen.

Die älteste Tochter (Margaretha Catharina) soll heiraten und 350 Rtlr. für Kleidung und Ausrüstung und 4.000 Rtlr. als Mitgift erhalten. Zeigt sie sich ungehorsam, soll sie 2.000 Rtlr. erhalten. Wollen weitere Töchter sich verehelichen, soll jede 3.000 Rtlr. und für die Ausrüstung 350 Rtlr. erhalten.

Maria Anna Adriana, die eine Präbende am freiadeligen Stift Gerresheim aufgegeben hat und sich ohne Erlaubnis der Eltern verehelicht hat, wird der Zutritt zum Elternhaus verboten und sie vom Erbe ausgeschlossen, doch mögen ihr die Brüder 500 Rtlr. zukommen lassen.

Dem überlebenden Ehepartner bleibt vorbehalten, Veränderungen bei der Festsetzung der Heiratsgaben vorzunehmen und Güter zu verpfänden und zu verkaufen, wenn dies notwendig ist.

Sollte die Ehefrau ihren Ehemann überleben, kann sie dem ältesten Sohn, sofern dieser heiratet, die väterlichen Güter übergeben und sich auf ihre elterlichen Güter begeben. Um die unmündigen Söhne soll sich dann der zweitälteste Sohn kümmern, um die Töchter die älteste Tochter.

Von den Mobilien sollen die Kleinodien die Töchter erhalten, die sich stiftsmäßig verehelichen, bis auf die besten beiden Diamantringe und den besten Rubinring, die beste goldene boette mit Diamanten und die beste goldene Kette, die dem ältesten Sohn verbleiben sollen. Die übrigen Mobilien wie Silbergeschirr und seidene Decken gehen an die übrigen Söhne. Alles übrige wird gleich geteilt. Die Eheleute kündigen Unterschrift und Siegel an.

Bestätigung der Zeugen: Hubert Lambertz, Joannes Adolphus Fels, Letitz Werner, Micghael Hackmacher, Mattheisz Scholl und des Notars Joannes Bloem.

Unbeglaubigte Abschrift des Notars Joannes Rolandus Frens, Papier.

Rückseite: Inhaltsvermerk.
Archiv   Hinnenburg
Bestand   E Rheinische Güter |   alle Regesten
Signatur E Urk. 127
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.4   1650-1699
Datum Aufnahme 2010-10-13
Datum Änderung 2011-01-18
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