Regest

Datum 1710-11-18 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Ausstellungsort Augsburg
Titel/Regest Ehevertrag zwischen Margaretha Catharina Freifrau von Ketzgen geb. Freiin von Gymnich zu Vlatten, Frau von der Klee, Eicken, Mühlrath und Hesselrath, und Andreas Ehrenreich Freiherrn von Polheimb und Wartenberg auf Eggendorf und Hueb, kurpfälzischer Geheimer Rat und Kammerherr, Oberamtmann des Oberamts Stromberg, fürstlich augsburgischer Geheimer Rat, Obriststallmeister und Pfleger zu Bobingen und Wehringen.

Die Braut bringt mit ihr Gut Hasselrath im Herzogtum Jülich, weiter die 11.000 Rtlr., die ihr von ihrem ersten Mann Franz Eberhard von Ketzgen im Ehevertrag zugesagt wurden, und die 6.000 Rtlr., die sie in die erste Ehe eingebracht hat. Von diesen 6.000 Rtlr. stehen allerdings ihrem Bruder Frantz Egon Freiherrn von Gymnich 3.000 Rtlr. zu, der seiner Schwester stattdessen vom Vlattenhof Zinsen zahlt. Weiter überträgt sie ihrem Mann die Ansprüche, die sich aus dem Prozess gegen Herrn von Bodelschwing beim Reichshofrat ergeben werden, und die 10.000 rheinischen Gulden, die ihr der Kurfürst von der Pfalz wegen des Röthenhofs bei Neuburg an der Donau aus der Landschaftskasse angewiesen hat sowie alle Mobilien.

Sollte die Braut vor dem Bräutigam sterben, so sollen ihrem Bruder Frantz Egon oder dessen ehelichen Leibeserben die 3.000 Rtlr. Rückfall erlegt werden, doch nur, wenn der Bräutigam, sofern er aus nachfolgender Ehe Kinder erhalten hat, die bezeichneten 11.000 Rtlr. erhalten hat. Heiratet der Bräutigam nicht erneut oder erhält er in einer weiteren Ehe keine Kinder, sollen seine Erben nach seinem Tod dem Frantz Egon von Gymnich oder dessen Kindern 6.000 Rtlr. zahlen, worin die 3.000 Rtlr. Rückfall dann inbegriffen sein sollen. Mit allen übrigen Gütern, die die Braut in die Ehe gebracht hat, kann der Bräutigam nach ihrem Tod verfahren, wie er will.

Dagegen überträgt der Bäutigam der Braut 10.000 rheinische Gulden, die bei der Landschaft zu Linz angelegt sind. Beim Tod ihres Bräutigams kann die Braut über dieses Geld wie über die Mobilien frei verfügen, muss aber dem Bruder des Bräutigams Ehrenberd Weichard von Polheimb oder einem Verwandten 6.000 Gulden zurückfallen lassen.

Neben den Brautleuten unterschreiben und siegeln Johann Casimir Röls, Doctor der Theologie, Weihbischof und Generalvikar, Frantz Adam Graf von und zu Lerchenfeldt, Frantz Carl Freiherr von Ross, Anton Peter Graf von Arco, Johann Leonard von Behr.Abschrift des Notars Johann Egg vom 19.08.1720.

Rückseite: Inhaltsvermerk; gestorben 1720 den 28 Martii; geboren Maio 1649.
Archiv   Hinnenburg
Bestand   E Rheinische Güter |   alle Regesten
Signatur E Urk. 136
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.5   1700-1749
Datum Aufnahme 2010-10-13
Datum Änderung 2011-01-18
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