Titel/Regest |
Die Brüder Rutger und Johan Raetz van Vreentz haben mit ihrem Bruder Wynrich Raitz van Vreentz mit Rat der Verwandten eine Teilung der Geräte und des Hausrats (gereede have inde hussrait) vorgenommen, wie das die Schiedsurkunde näher ausführt. Anstelle seines Anteils soll Wynrich 100 Kaufmannsgulden, den Gulden zu 20 Kölner Weißpfennige gerechnet, erhalten. Falls die Zahlung nicht innerhalb eines Jahrs geschieht, soll Wynrich in den nächsten vier Jahren allein den Hof zu Gisendorf (Gysendorp) haben, den die Brüder zusammen von den Nonnen von St. Caecilien (den junffrauwen van senter Sylien) in Pacht haben. Winrich soll dann allerdings dem Kloster die Pacht von jährlich 16 Malter Korns zahlen und am 1. Oktober (uff sente Remeess dach) ihrer Schwester Richmoede, Klosterjungfer auf Rolandswerth (Roelandswerde), 12 Malter Korn geben und zwei vorsselinge. Sollten die Aussteller innerhalb der vier Jahre jeweils zwischen Martini und Andreae die 100 Gulden bezahlen, sollen sie wieder zu ihren Anteilen an dem Pachthof gelangen. Pachtzahlungen von dem Hof, die Wynrich dann noch schuldig sein sollten, sollen ihm zuerst ausgezahlt werden. Mit den Ausstellern siegeln ihr Schwager Johan van Plettenbergh und ihr Onkel Johan Raitz van Vreentz.
Ausf.-Perg., 4 anh. Siegel in Resten an.
Rückseite: Inhaltsvermerk. |