Regest

Datum 1565-06-24 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Titel/Regest Erbteilung der Schlenderhanschen Güter im Stift Köln, im Lande Berg und Herzogenrath (Hertzigen Radt) zwischen den Brüdern Johan und Weinrich Radtz von Frentz einerseits und Herman von Lulstorph und Daniel Spiesz wegen ihrer Ehefrauen* und Eliszbett von Meller, Witwe des Heinrich von Spiesz von Bobbelheim andererseits. Die Güter sind von den Beteiligten in fünf Lose geteilt worden, die jeder, auf den eines fällt, bei Strafe von 2.000 Gulden anzunehmen verpflichtet ist.

Das erste Los umfasst den Hof zu Herzogenrath genannt Kochemer Hof, die Pacht und Renten zu Woebach und das Land auf den Scheitten, den Kolbergh, den sämtliche Berechtigten in Gewinn nehmen können, dergestalt das sie denselben in- und ausserhalb den busch mit sencken der stollen lauwen moegen. Schädigungen, die der Inhaber des Hofes dabei erleidet, sind ihm von dem Pachtinhaber aus dem Kohlengewinn zu ersetzen. Hierfür ist der Hof auf dem Anxstell gesetzt.

Zum zweiten Los gehören der Hof zu Niederkassel (Nederkassell) und der Hof zu Ingendorf (-dorff). Dafür sind gesetzt der Hof genannt Rolandt und das Höfchen Tuvenbergh samt der Gerechtigkeit zum Stallen.

Im dritten Los befinden sich der Feldener Hof zu Heumar im Amt Porz (Portz). Hierfür sind gesetzt der Hof zu Uerdingen (Ordingen) samt den Ländereien zu Friemersheim (Fremersheim) und Kaldenhausen sowie das Haus in Köln auf der S. Johans Straße genannt zum gulden Kessel. Außerdem soll derjenige, der dieses Los erhält, von demjenigen, an den der Feldener Hof fällt, bis künftigen Tag Remigii 100 Goldgulden erhalten.

Zum vierten Los gehört das Haus zu Kaiserswerth (Kayserswerth) mit 28 Morgen Land. Dafür ist gesetzt das Haus in Düsseldorf (Dusseldorff) beim Kreuzbruderkloster mit dem Torhaus (portzhaus) und dem anderen beiliegenden Haus, das jetzt laut Schoßbuch der Stadt als Stall dient, weiter 1 1/2 Morgen Land am Baumgarten des alten Kanzlers, weiter der Kamp genannt die Landwehr (landtwher) von ungefähr drei Morgen, weiter vom Stockamp zwei Morgen, weiter hinter Flingern (Flinger) ungefähr 1 1/2 Morgen Wiese, weiter einen halben Morgen Busch daselbst, weiter der zehnte Teil am vehr zu Düsseldorf, weiter drei Gänse jährlich von Johan auff den Sneiszbroch, noch eine Gans, ein Huhn von Wilhelm Snitzkotten, weiter zwei Morgen Busch, zwischen dem Goleshemer Bruch und Gorman Haetstein sowie zwischen Johan Spiegell und Gerhart von Megen, weiter das Mühlenhöfchen in der Stadt zwischen der Mühlengasse und Christoffer von Lanszberch, weiter vor der Radinger Pforte am Stadtwall einen Morgen, wovon Wolter Smitz der andere Morgen gegeben wurde, weiter drei Morgen an Clotten Baumgarten zwischen Christoffer von Landtsbergh und Heinrich von Pempelfordt.

Das fünfte Los umfasst das Höfchen Elverich, ein Holzrecht (gewalt) auf dem Bilcker Busch, 2 1/4 Holzrechte auf dem Derendorper Busch. Dafür ist gesetzt der Hof Derendorf mit 4 1/2 Holzrechten auf dem Fluiger Busch.

Diese fünf Lose sind dann in zwei gleiche Lose aufgeteilt worden, von denen das erste mit Herzogenrath, Ingendorf, Niederkassel, Felderhof, Elverich und Kaiserswerth an die Witwe Spiessen, Lulstorph und Daniel Spiesz gefallen ist, während das zweite die Brüder Frentz mit dem Hof zu Anxstell, Rolandt und Tuvenbergh, Oberkassel (Overkassell), Uerdingen, Derendorf und Düsseldorf erhielten.

Wegen des Hauses zu Kaiserswerth, von dem 28 Morgen Landes verloren gegangen sind, ist vereinbart, dass bei Rückerhalt dieses Landes die andere Seite für sieben Morgen eine Entschädigung erhalten soll. Von diesem Vertrag werden vier Ausfertigungen hergestellt. Ankündigung von Siegeln und Unterschriften der fünf Beteiligten.

Konzept (?), Perg.

Rückseite: Inhaltsvermerk.

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* Aus der zweiten Ehe der Catharina von Schlenderhan mit Heinrich von Meller entsprossen zwei Töchter, von denen Catharina mit Hermann von Lülsdorff verheiratet war und Elisabeth Heinrich Spiess heiratete. Daniel Spiess war verheiratet mit Catharina Huyn von Amstenrath, die der ersten Ehe der Catharina von Schlenderhan mit Johann Huyn entstammte.
Archiv   Hinnenburg
Bestand   E Rheinische Güter |   alle Regesten
Signatur E Urk. 162
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.2   1550-1599
Datum Aufnahme 2010-10-13
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