Regest

Datum 1573-04-27 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Ausstellungsort Köln
Titel/Regest Vor Johann Kempis von Bonn, Doctor der Rechte, Priesterkanoniker des Domstifts Köln, des erzbischöflichen Gerichtshofes zu Köln Offizial und ordentlicher Richter, bestätigt Fronicka Ratz vonn Frentz, eheliche Tochter des Wynrich Ratz von Frentz und der + Cornelia von Hirtz, den nachfolgenden Vertrag, der zwischen ihr und ihrem Vater geschlossen wurde.

Zwischen Winrich Ratz von Frentz zu Fliesteden (Fleistedenn) und seiner Tochter Fronicka aus seiner ersten Ehe mit Cornela von Hirtz ist am 27.02.1573 zu Fliesteden im Beisein von Johan Ratz von Frentz, Herman von Stommell und Wilhelm Gulich ein Erbverzicht geschlossen worden. Fronicka erhält ihren Anteil an der mütterlichen Erbschaft und dasjenige, was ihre Eltern von Vincents vonn Harff gekauft haben, sowie ihren Anteil am Legat der Jungfer vom Juddenn, doch bleibt ihrem Vater die Leibzucht daran vorbehalten. Weiter erhält Fronicka für ihren Anteil am väterlichen Erbe 3.000 Goldgulden, davon allerdings für 2.000 Gulden die Pfandverschreibung, die ihr Vater auf die Einhauser Güter zu Rungenn besitzt, wovon sie ab kommenden Johannis im Mittsommer die Pension einziehen und vorerst zufrieden sein soll. Wenn sie sich verheiratet, soll ihr Vater ihr nach 1 1/4 Jahren die gesamte Summe in ein oder zwei Summen bezahlen. Sollte Wynrich zu dieser Zeit schon verstorben sein, soll Fronicka die Pfandverschreibung behalten und nach Gutdünken verwenden. Winrichs zweite Frau Maria Gulich und ihre Erben haben wegen dieser Verschreibung keine Forderungen zu stellen. Fronicka soll dann auch an künftigen Remigii oder Martin die restlichen 1.000 Gulden erhalten. Wegen der Ausstattung will Winrich seiner Tochter am kommenden Pfingsttag 400 Taler zahlen. Daneben hat er ihr von 21 Morgen Landes jährlich 16 Albus, zwei Kapaune und acht Hühner gegeben. Fronicka verzichtet dagegen auf jeglichen Anspruch an den väterlichen Gütern.

Fronicka wiederholt diesen Verzicht vor dem Offizial und verzichtet ausdrücklich auf den Hof auf der Anstell und den Hof in Uerdingen (Ordingen). Da Fronicka im kommenden August 26 Jahre alt wird, steht ihr nicht das Recht zu, den Vertrag wegen Minderjährigkeit anzufechten. Auch andere Möglichkeiten, den Vertrag nachträglich anzufechten, werden angesprochen und damit ausgenommen. Fronicka legt die beiden vordersten Finger auf das Kreuz und beschwört den Vertrag. Der Offizial bestätigt den Vertrag und Verzicht, läßt den Notar unterschreiben und siegelt mit dem großen Offizialatssiegel.

Zeugen: Melchior Hittropp, Kanoniker an der Kollegiatkirche Mariengraden, und Johann von Coesfeldt.

Ausf.-Perg., anh. Siegel ab, Unterschrift und Signet des Notars Godfridus Alstede.

Rückseite: Inhaltsvermerk; Signatur (N. 121).
Archiv   Hinnenburg
Bestand   E Rheinische Güter |   alle Regesten
Signatur E Urk. 164
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.2   1550-1599
Datum Aufnahme 2010-10-13
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