Titel/Regest |
Henrich Duden, Abt der kaiserlichen und reichsfreien Stifter zu Werden und Helmstädt, genehmigt, dass im Ehevertrag von Reinhardt Hugenpoet im Hugenpoet und Anna Raidtz vonn Frentz zu Fliesteden vereinbart wurde, dass im Fall die beiden Eheleute ohne Nachkommen bleiben sollten, der überlebende Ehepartner das Gut Hugenpoet lebenslänglich zur Leibzucht besitzen soll. Der adelige Sitz Hugenpoet ist zusammen mit dem Nettelinckhoff ein Dienstmannlehen der Abtei Werden. Der Abt unterschreibt und siegelt mit dem großen Abteisiegel.
Ausf.-Perg., anh. Siegel, Unterschrift.
Transfix an 1600 Oktober 21. |