Regest

Datum 1609-10-02 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Ausstellungsort Pier
Titel/Regest Die nächsten Erben des ohne Leibeserben verstorbenen Fransz von Vercken zu Donrath (Doenraedt), nämlich Johann von Vercken zu Paffendorf, Wilhelm Raetz von Frensz und die Brüder Wilhelm und Johann von Bergh gen. Gulich, teilen dessen Nachlass in zwei Hälften.

Die folgende Hälfte haben die Herren zu Fliesteden (Fleiszstein), Wilhelm Raetz von Frensz und die Brüder Wilhelm und Johann von Bergh gen. Gulich, erhalten, nämlich die Erbpachtgefälle zu Hanckler mit einem Ertrag von 55 Malter Roggen Aldenhovener Maßes, die Zehnten zu Hoven (Hoeven) und Langendorf (-dorff), genannt der Verckes Zehnt, der an Pacht 20 Paar Früchte, halb Roggen und halb Hafer, Zülpicher Maßes einbringt, schließlich zu Jülich 500 Goldgulden Kapital am Maischatz, die von einem Kapitalbrief von 1.000 Gulden herrühren, wofür jährlich im Mai 25 Goldgulden zu zahlen sind.

Die andere Hälfte hat Johann von Vercken zu Paffendorf erhalten, nämlich zu Pier (Pyr) sieben Malter 10 Viertel Roggen an Erbpacht und acht Malter Roggen und 10 Malter Hafer an Jahrespacht, dann fünf Mark 1 1/1 Albus Pfenniggeld, sechs Kapaune, dazu im Dorf Hoeningen an kleinen Pächten 15 Malter ein Sümmer Roggen, 2 1/2 Malter 1 1/2 Sümmer Hafer Aldenhovener Maßes, 33 Kapaune, neun Hühner, 12 Albus Pfenniggeld und 2 1/2 Pfund Wachs, an großer Erbpacht 33 Malter Roggen, 36 Malter Hafer und zu Ophoven 9 1/2 Malter Roggen. Zu diesem Teil gehören zu Pier ca. 20 Morgen Ackerland, die Manngut sind und nach Lehnsrecht mit Pferd und Diener bemannt werden müssen und jährlich zwei Malter Roggen und 13 1/2 Mark eintragen. Dieses Land erhält Vercken als einziger Agnat unentgeltlich.

Weil die Erben den genannten Brüdern von Bergh aufgrund des Heiratsvertrages ihrer + Mutter Catharina geb. von Vercken eine Rente von jährlich 25 rheinischen Gulden schuldig sind, wovon die Brüder ein Viertel selbst übernehmen müssen, sind ihnen die kleinen Gefälle zu Hoven übertragen worden, nämlich zwei Malter und zwei Viertel Weizen, zwei Malter Roggen, fünf Kapaune, 2 1/2 Hühner und eine halbe Gans sowie das Pfenniggeld.

In Hoven liegen noch drei Morgen Weingarten, die mit 300 Rtlr. Hauptsumme zu Schleiden belastet sind. Dieses Land soll bis zur Ablösung gemeinsamer Besitz bleiben.

Die Erben unterschreiben. Diese Erbteilung haben Georgh Adam von Kesselstatt zu Bouslar (Bosseler), Reinhardt von Horrig zu Pesch sowie Adam Dietherich Hall, Lizenrtiat der Rechte, und Hilgerus Fabricius, Gerichtsschreiber der Herrlichketi Sinzig, vermittelt, die ebenfalls unterschreiben.

Ausf.-Papier, Unterschriften.

Rückseite: Inhaltsvermerk.
Archiv   Hinnenburg
Bestand   E Rheinische Güter |   alle Regesten
Signatur E Urk. 173
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.3   1600-1649
Datum Aufnahme 2010-10-13
Datum Änderung 2011-01-18
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