Titel/Regest |
Kaiser Karl VI. erteilt auf Bitte des Kurfürsten von Mainz den Herren Hugo Frantz Carl, Johan Jacob Frantz und Anselm Frantz Reichsgrafen von Eltz-Kempenich in Ansehung ihrer und ihrer Vorfahren Dienste eine Lehnsanwartschaft auf die vom Reich stammenden Reckeschen Mannlehen, namentlich auf die Herrschaft Witten und den Freistuhl zu Drensteinfurt, welche Lehen derzeit Johan Gerhardt Adolph und Johan Matthias von der Reck besitzen und zuletzt damit belehnt wurden, oder auf andere heimfallende Reichslehen, welche jährliche Einkünfte von 10 - 12.000 Rtlr. haben.Abschrift, Papier, Unterschriften des Graf von Metsch und des E. F. Fhr. von Glandorff.
Dabei: Vermerk über eine Anfrage an den Freiherrn von Reck zu Lobberich wegen Eventualbelehnung der gräflichen Familie von Eltz. |