Regest

Datum 1283-06-11 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: später
(op sint Odulfens avent)
Titel/Regest Jan zo Meurs, dessen Vater, der Graf zo Moeurs, mit seiner Zustimmung und der Zustimmung der Alyt Frau zo Boicholt, seiner Schwester, dem Kloster Kamp (Campen) den Hof zu Holst als Seelgerätstiftung übertragen hat, wie dies die Urkunde ausweist, die von seinem Vater und seiner Mutter besiegelt wurde, erlaubt gemeinsam mit seinem Neffen Godevardt Herrn zo Boicholt dem Kloster, diesen Hof in einem Tausch dem Frauenmünster in Roermond (Remunde) zu überlassen. Die bei der Seelgerätstiftung vereinbarten Verpflichtungen des Klosters bleiben aber bestehen. Mit Jan zo Meurs und Godevardt zo Boicholt siegeln Wilhem Graf zo Gennep und Gisbert Herr zo Bronchorst.

Beglaubigte Abschrift der Ausfertigung in fransyn durch den Notar Joan van Orsoy auf Pergament, bezeugt vom Notar Joan van Lynn. Die vier Siegel sind abgemalt worden durch Johan Jordans.

Dabei eine 2. Abschrift auf Pergament, die von der beglaubigten Abschrift durch den Notar Kieffel gefertigt wurde und von Henricus Kox, Lizentiat der Rechte, Protonotar und Kanoniker der Kollegiatkirchen St. Petri in Dietkirchen und Ss. Apostolorum in Köln, unterschrieben ist.


Bemerkung: Johann von Moers, seine Schwester Adelheid und Gottfried von Bocholtz lassen sich in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts nicht nachweisen, wohl aber Wilhelm von Gennep und Gisbert von Bronckhorst. Vermutlich ist eine ältere Vorlage im 16. und 17. Jahrhundert so umgearbeitet worden, dass sie zum Nachweis des alten Dynastenstandes der Familie von Bocholtz verwandt werden konnte. Heinrich Kox läßt sich Mitte des 17. Jahrhunderts nachweisen.

Nach Fahne, Bocholtz I,1 S. 314 Anm. 19 soll nach einer Aufzeichnung des Domherrn Johann von Bocholtz von 1652 der aus Lobberich stammende Abt Godfrid Draeck von Kamp diese Urkunde dem Gottfried von Bocholtz zu Orey abschriftlich nach dem angeblichen Original mitgeteilt haben.

Möglicherweise besteht ein Zusammenhang zwischen dieser Urkunde und der 1679 erfolgten päpstlichen Provision des Johann Arnold von Bocholtz mit einer Präbende am Domkapitel in Straßburg, das exklusiv dem Hochadel vorbehalten war, wobei sich der Providierte allerdings nicht durchsetzen konnte (Vgl. Urk. 324 und 325).
Archiv   Hinnenburg
Bestand   P Familie von Bocholtz |   alle Regesten
Signatur P Urk. 1
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Altsignatur IV 1
Literatur Fahne, Bocholtz II S. 35f. Nr. 9, der diese Urkunde für eine Fälschung hält.
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit2.16   1250-1299
Datum Aufnahme 2010-10-13
Datum Änderung 2011-01-17
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