Regest

Datum 1474 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Titel/Regest Heiratsvertrag zwischen Peter van Boickholt und Jungfer Johanna van Vrymerssen, Tochter des + Wilhem van Vrymerssen und der Vryetswynde, Witwe Vrymerssen und jetzt Ehefrau des Goort van Kessel gen. Roffert.

Der Bräutigam bringt in die Ehe den Hof zu Brock (Broick; Brockerhof) im Kirchspiel Lobberich (Lobbroick), ein Lehen von Geldern mit mehr als 60 Morgen, dann den Hof zu Ylem im Kirchspiel Viersen und Gerätschaften nicht unter 1.000 rheinischen Gulden. Die Braut bringt als Heiratsgut den Hof zu Wanden mit, einen freien Hof ohne Zehntabgaben, und den halben Wildbruch. Doch sind aus dem Hof jährlich fünf rheinische Gulden zu zahlen. Wegen der Zehnten im Land Lüttich (Luyck) ist vereinbart, dass Goort van Kessel gen. Roffert nach dem Tod der Vryetswynde die Hälfte davon bis zu seinem Tod nutzen darf, nach seinem Tod dieser Zehnte dann an Vryetswyndes Kinder fallen soll. Sollten Peter und Johanna ohne Leibeserben sterben, soll der letztlebende auf Lebenszeit in allen Gütern verbleiben. Nach dessen Tod gehen die Güter dahin, woher sie gekommen sind. Werden Kinder erzielt, sind diese die Erben der Eltern. Bei Vryetswyndes Tod sollen Peter und Johanna den Hof zu Wanden in das Erbe einbringen und dann mit ihren Schwägern bzw. Brüdern Wilhem und Johan van Vrymerssen erbteilen. Güter, die Vryetswynde von den Kindern erben sollte, soll sie nicht verkaufen oder belasten. Diese Güter sollen dahin gehen, woher sie gekommen sind. Hilger van Vrymerssen, der in das Kloster zu Gladbach (Glabbach) eingetreten ist, soll bei seiner Mündigkeit auf alle elterlichen Güter Verzicht leisten. Dafür bürgen Vryetswynde van der Horst und Wilhem van Vrymerssen. Allerdings bleibt ihm sein Spielgeld von 10 rheinischen Gulden vorbehalten. An der Heiratsaberedung waren beteiligt Peter van Bockholt, Geurt van Kessel gen. Roffart, Vryetswynde van der Horst, Willham van Vrymerssen, Herr Willham van Bockholt, Propst, Aerith van Bockholt, des Bräutigams Bruder, Alardt van Goer, Aerit van Wachtendonck, Conraedt van der Horst, Thys van Kessel und Willhem Herr zu Elmpt.

Abschrift nach einer von J. Haeghens, Sekretär in Geleen, beglaubigten Abschrift, Papier.
Archiv   Hinnenburg
Bestand   P Familie von Bocholtz |   alle Regesten
Signatur P Urk. 15
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Altsignatur III 4
Literatur Druck: Fahne, Bocholtz II S. 75f. Nr. 56 (unvollständig); Regest: Viersener UB Nr. 350 S. 357f.
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit2.20   1450-1499
Datum Aufnahme 2010-10-13
Datum Änderung 2011-01-18
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