Regest

Datum 1505-09-12 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
(freytagh nach unser l. frawen tagh Nativitatis)
Titel/Regest Carolus Herzog von Geldern Graf von Zutphen verleiht den Schöffen, Geschworenen und Untersassen des Kirchspiels Lobberich (Lobbrich) im Land Kriekenbeck für den Bau einer Steinstraße im Dorf zwei freie Jahrmärkte. Der erste Jahrmarkt soll am dritten Sontag nach Pfingsten, als st. Cornelius heiligthumb und statio zu Lobberich wirdt gehalten, der andere am Tag der 11.000 Jungfrauen gehalten werden. Diejenigen, die auf dem Markt etwas feilbieten wollen, haben drei Mörchen an Standgeld zu zahlen. Von jedem Pferdegespann (pferde von getouwe) von Ausländern sind zwei Mörchen zu geben. Bei jedem Pferdeverkauf haben Käufer und Verkäufer jeweils einen halben Weißpfennig zu entrichten. Beim Verkauf von Ochsen, Kühen, Schweinen oder Schafen sollen Käufer und Verkäufer jeweils ein Mörchen zahlen. An den Herzog oder seinen Rentmeister ist jährlich ein alter Turnos zu entrichten. Der Herzog sichert den Besuchern der Märkte freies Geleit zu.

Nachträglich verleiht der Herzog zu denselben Bedingungen noch einen dritten Markt an Freitag nach Estomihi, dessen Ertrag dem Kirchenbau in Lobberich zugute kommen soll.

Abschrift, Papier.

Rückseite: Inhaltsvermerk.- Vermerk, dass ein Turnos drei Kölner Weißpfennige sind.
Archiv   Hinnenburg
Bestand   P Familie von Bocholtz |   alle Regesten
Signatur P Urk. 23
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Altsignatur I 12
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.1   1500-1549
Datum Aufnahme 2010-10-13
Datum Änderung 2011-02-18
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