Regest

Datum 1563-03-02 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Titel/Regest Testament der Eheleute Jorgen van Haetzvelt, Vogt zu Kaster, und Anna vann Boichholtz.

Die Mitgift der Ehefrau in Höhe von 1100 Goldgulden, die Rente von 40 Malter Hafer und die Rente von 30 Talern fallen an ihre Verwandten zurück. Als Sicherheit für die Rückzahlung ist der Hof zu Beckrath (Beckeradt) zu setzen.

Der Hof zu Bracht, den der Vogt seiner Frau zur Leibzucht ausgesetzt hat, geht an seine Verwandten. Von dem Hof hat der Vogt seiner Schwester Kathrin für 250 Goldgulden eine Rente von 13 Gulden angewiesen, die ihr bis zur Zahlung der 250 Gulden zusteht.

Die acht Morgen Wieseland, die der Vogt zu Brüggen erworben hat, gehen an seine Erben.

Die Eichenwälder und sechs Morgen Buschland zu Clupt, die die Eheleute gekauft haben, sollen unter die Verwandten geteilt werden, ebenso alle weitere Erbschaft, die die Eheleute gemeinsam erworben haben.

Dasjenige, was die Eheleute ansonsten erworben und gebaut haben, weiter die 17 Morgen Land von Steyne Breuwers, drei Morgen von den vann Harff, 1 1/2 Malter Roggen von der Kirche zu Kaster, 2 1/2 Malter Roggen zu Troisdorf (Troistorff), die Erbpacht zu Darszhoven und die 2 1/2 Morgen Wiesen- und 1 1/2 Morgen Bruchland, auch den Hof zu Darszhoven, den die Eheleute gekauft haben, haben sie Daem Woulderaidt wegen seiner treuen Dienste übergeben. Dazu gehört auch das Gut zu Epprath (Epperaedt), das sie von Peter Fischer gekauft haben.

Mit Mertenn und Janne Stromenger ist der Vogt übereingekommen, dass diese ihm im Tausch 23 1/2 Morgen Land im Epprather Feld geben und dafür den Hof mit Haus und 11 1/2 Morgen Landes zu Jüchen (Juichen) erhalten sollen, das von Johann, Pastor zu Monssem (Montzen ?), erworben haben.

Die Pfandschaft und Rente von 25 Malter Roggen und 20 Goldgulden sollen dem Letztlebenden verbleiben. Was abgelöst wird, soll erneut angelegt werden und nach dem Tod des Letztlebenden unter die Verwandten geteilt werden.

Wegen der Mühlenschuld soll Daems Frau die Hälfte bezahlen.

Entgen, ihrem Mädchen, verschreiben der Vogt und seine Frau eine Leibrente von einem Malter Roggen.

Die Schuld von 200 Goldgulden zu Süchteln, die jährlich mit 10 Gulden zu verzinsen sind, soll von den Erben beglichen werden.

Zeugen: Andres Weitz und Meister Hilger Schroder, Schöffen.

Vor dem Gerichsschreiber Johannes Caster und den Schöffen zu Bedbur, nämlich Reinhart Piffer und Peter Zupshoven zu Boicholtz, haben der Vogt und seine Frau ihrem Neffen Daem Woulderaidt das Gut Darszhoven übergeben, wobei Pauwels Koul, Kellner zu Kaster, anwesend war.

Abschrift des Notars Jannes Caster vom 24.11.1563.
Archiv   Hinnenburg
Bestand   P Familie von Bocholtz |   alle Regesten
Signatur P Urk. 66
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Altsignatur IV 7
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.2   1550-1599
Datum Aufnahme 2010-10-13
Datum Änderung 2011-02-01
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