Regest

Datum 1578-08-20 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Titel/Regest Erbteilung der Brüder Jaspart und Johan Droste, Söhne des + Henderich Droste und der Beatrix von Weinhorst, vermittelt durch ihre Schwäger Wehrner van Bocholtz zum Busch (Buisz) und Engelbrecht van Eyll zu Gastendonk sowie ihren Nachbarn zu Issum (Issem), Wilhelm Muller, Peter Schopman, Godert van Ewick und Henrich Poelhem.

Jaspertt erhält für sich und seine Söhne Henderich und Johan das Lehngut und Haus zu Stege mit allen seinen Rechten in der Kirche und anderswo, dazu den Passittertt, Steyversz Horst und Passenhoff mit seinem Leibgewinn und allen Rechten, gelegen im Erzstift Köln, im Amt Rheinberg und im Kirchspiel Issum. Er soll diese Güter ohne Behinderung durch seinen Bruder Johan und seine Schwester Melchiore Droste gen. Bocholtz und seiner Schwäger Wehrner von Bocholtz und Engelbert von Eyell erblich behalten.

Johan erhält alle übrigen Güter und Einkünfte ihrer Eltern, nämlich die Güter zu Issum im Niederstift Köln im Amt Rheinberg mit Gaertz Gut, das teils zur Stappen, teils zur Straten heißt und teilweise an das Haus Alpen lehnrührig ist, dann Spaentgis Gut und Notenkaitt mit dem Haeswynckel, Steyversz Gut früher Haixgut, welche drei Güter vom Passenhof abgeteilt worden sind, dann das Haixken, das Land im Weinhorster Feld mit den Leibgewinnsgütern, die Bauplätze und alle Güter in der Stadt Rheinberg, den Zehnten im Land Moers, der vom Landesherrn zu Lehen geht, schließlich alle Pfandschaften, die derzeit noch offen sind. Darüber hinaus soll ihm sein Bruder Jaspert 800 Taler geben, den Taler zu 30 Stübern oder 52 1/2 Albus. Johan soll aus den ihm zugefallenen Gütern seine Schwester Melchiore und ihren Mann Wehrner van Bocholtz sowie den Schwager Engelbert van Eyell wegen ihrer + Schwester Balthasere abfinden. Dafür soll er nach deren Tod, den Kindteil seiner Schwestern erben.

Beide Brüder beschwören diese Erbteilung.

Von diesem Vertrag werden zwei Ausfertigungen hergestellt, die von den Brüdern Droste, ihren beiden Schwägern sowie von Johan van Pallant als Lehnsherrn der Stege und Henderich Wolff gen. Metternich, Amtmannn zu Rheinberg, besiegelt werden. Die vier Nachbarn unterschreiben.

Ausf.-Perg., 6 anh. Siegel: 1. Jaspert Droste, 2. Johan Droste, 3. ? 5. ab, 6. Henderich Wolff gen. Metternich.

Rückseite: -

Dabei: Teilabschrift.
Archiv   Hinnenburg
Bestand   P Familie von Bocholtz |   alle Regesten
Signatur P Urk. 93
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Altsignatur V 14
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.2   1550-1599
Datum Aufnahme 2010-10-13
Datum Änderung 2011-02-01
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