Titel/Regest |
Arnoldt von Bucholtz, Propst und Domherr zu Mainz, an seinen Vetter Giellisz von Bucholtz zu Dülken (Dulcken): an der Taufe seines Sohnes am 19.10., zu der er mit seinem Vetter, dem Abt zu Corvey, als Pate gebeten worden ist, kann er nicht teilnehmen, weil er die zu seiner Präbende an St. Victor gehörigen Weingefälle persönlich verdienen muss, obwohl es vermodtlich einen sauren trunck geben wirdt, und schickt deshalb als seinen Vertreter seinen Vetter Wilhelm von Brempt.
Ausf.- Foliobogen. |