Titel/Regest |
Vor dem Magistrat der Stadt Campen bevollmächtigt Joirgen von Boickholt seinen Neffen Diderich von Boickholt zu Störmede, Drost zu Volkmarsen, in seinem Namen die Erbschaft seines vor kurzem + Bruders Henryck von Boickholt aufgrund des Testamentes vom 17.01.1577 einzufordern, es sei Geld, Kleider, ausstehende Schulden oder rückständiger Sold, insbesondere die 500 Rtlr., die Henryck dem Grafen Everhart von Solms, Landdrost zu Westfalen, geliehen hat.
Ausf.- Perg., Sekretsiegel der Stadt Kampen in Blechkapsel.
Altsignatur IV 13. |