Regest

Datum 1587-04-11 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Titel/Regest Vor Vogt und Schöffen des Gerichts zu Gladbach macht auf Antrag des Merthen Karckens, Vogt zu Viersen, als Anwalt des Junkers Jelis von Bocholtz der Notar Magister Tylmann Stuper eine Aussage über die Eheberedung, die Anfang Juli 1579 zwischen Jelis von Bocholtz und Margreta von Bocholtz verhandelt wurde. Er erklärt, dass Margretas Brüder Egbert und Johann von Bocholtz versprochen hätten, nach dem Tod des Vaters, der nicht mehr als 10.000 Gulden als Brautschaft geben wollte, der Schwester noch einmal 1.500 Gulden zu zahlen, und hierüber auch eine Obligation ausgestellt hätten, von der allerdings nur das Konzept vorliegt. Er macht diese Aussage, weil dieses Verprechen von den Brüdern von Bocholtz bestritten wird. Henrich von Volraidt gen. Meuter, Vogt zu Gladbach, und die Schöffen siegeln.

Ausf.-Papier, 2 aufgedrückte Siegel ab, Unterschrift des Notars Wilhelm Winckelhausz.

Rückseite: Inhaltsvermerk.

Altsignatur III 13
Archiv   Hinnenburg
Bestand   P Familie von Bocholtz |   alle Regesten
Signatur P Urk. 123
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.2   1550-1599
Datum Aufnahme 2010-10-13
Datum Änderung 2011-02-18
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