Titel/Regest |
Gottart von Bockholtz, Domherr an St. Lambrecht und Propst zu Lüttich (Luick), bevollmächtigt als Mitvormund der minderjährig nachgelassenen Kinder seines Bruders Jelis von Bockholtz und dessen Witwe Margrita, die sich an Jacob Rosentreder wieder verheiratete, seinen Schwager Arnolt von Anstenrodt, Herrn zu Gleen, Pfandherr zu Wachtendonck und Drosten des Landes Kriekenbeck, einen Vergleich mit Margrita wegen der Versorgung der Kinder abzuschließen. Für den Aussteller, der sein Siegel nicht mit sich führt, siegeln sein Bruder Arnoldt von Bockholtz und sein Schwager Johan von Bockholtz.
Wohl Entwurf - Papier; Unterschriften, jedoch unbesiegelt.-
Altsignatur I 35 |