Regest

Datum 1607-11-03 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Ausstellungsort Lobberich
Titel/Regest Die Brüder Johan und Jelis von Bocholtz haben von Kreinen Dracke und dessen Frau Alitz 400 Taler entliehen, wobei ein Königstaler mit 2 1/2 Talern und 2 1/2 Stübern gerechnet wird. Sie versetzen den Eheleuten dafür drei Morgen Landes am Dauffenkamp, die ihnen durch Urteil des Hofes von Gelderland vom 16.10.1607 zuerkannt worden sind. Von dem Land haben die Eheleute Dracke Schatz und Zehnt zu zahlen. Wird die Schuld, die auf dem Kirchspiel Lobberich steht, aufgeteilt, sollen die Eheleute für den Anteil des Hauses Ingenhoven die Zinsen zahlen, nicht aber die Kapitalschuld. Die Einlösung des Landes kann frühestens in drei Jahren und dann nach Ablauf weiterer drei Jahre usw. geschehen. Mit den Brüdern von Bocholtz unterschreiben ihr Onkel Johan von Bocholtz zu Bocholt, ihre Mutter Margareta von Bocholtz und ihr Bruder Joachim von Bocholtz sowie für Johan Scheiffeler und Jacob Hegger, die nicht schreiben können, Jacob Rosentrit.

Abschrift, Papier. Darunter Vermerk des Jan Moubis zu 1631 Dezember 28, dass diese Obligation 1631 mit 455 Gulden bewertet wurde und Joachim von Bocholtz dem Krein Dracke 255 Gulden und dem Teisken Klassen 200 Gulden bezahlt habe. Weiter Vermerk des Joachim von Bocholtz über die Ablösung der Obligation.

Dabei weitere Abschrift.

Altsignatur VII 36
Archiv   Hinnenburg
Bestand   P Familie von Bocholtz |   alle Regesten
Signatur P Urk. 178
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.3   1600-1649
Datum Aufnahme 2010-10-13
Datum Änderung 2011-01-14
Aufrufe gesamt 1415
Aufrufe im Monat 478