Titel/Regest |
Johan von Bocholtz zu Bocholt erklärt in Eidesstatt auf Bitten seiner Neffen Goedart und Joachim von Bocholtt, dass sein + Schwager Jelis von Bocholts aus dem Heiratsgeld seiner Frau Margarethe von Bocholtt, Schwester des Ausstellers, laut Quittung vom 03.05.1587 dem Kirchspiel Viersen zu Händen des Vogts Merten Karckes und des Schöffen Krein Krewels 2.250 Brabanter Gulden geliehen habe. Diese Summe sei damals von ihm ausgelegt worden. Weitere Gelder, die sein Schwager dem Kirchspiel Viersen vorgestreckt habe, müssten in der Obligation vermerkt sein. Weiter bekennt der Aussteller, dass seine Schwester Margarethe von Sybille von Manszfeldt, Witwe seines Bruders Edwardt, am 16.03.1597 2300 Brabanter Gulden zu ihrem Heiratsgeld erhalten habe, die der Aussteller namens seiner Schwägerin Sybille ausgezahlt habe. Der Aussteller unterschreibt und siegelt.
Ausf.-Papier, Unterschrift, aufgedrücktes Siegel ab.
Dabei: Beginn einer weiteren Zeugenaussage des Johan von Bocholt wegen des Brautschatzes der Margarethe, der in Verhandlungen vor dem Hof zu Gelderland am 11.03.1585 zwischen seinem Schwager Jelis von Bocholts einerseits und ihm und seinem Bruder Edwardt andererseits auf 3.500 Gulden festgesetzt worden war. |