Titel/Regest |
Vor Jan Egghen und Hendrich Hermens, Schöffen des Gerichts Lobberich, verschreibt Junker Jochim van Bocholtz den Eheleuten Cryne Schyffeler und Immelke eine jährliche Rente von 12 Talern Lobbericher Währung, den Taler zu 30 Stüber und den Stüber zu 21 Heller, für 200 Taler. Als Unterpfand setzt er seinen Anteil am Wustenhoff und alle seine Güter im Glockenschlag Lobberich.
Ausf.-Perg., anh. Schöffenamtssiegel (teils abgebrochen), Unterschrift des Jochim von Bocholtz.
Rückseite: Inhaltsvermerk. |