Regest

Datum 1612-02-23 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
(st. a.)
Ausstellungsort Wiedenbrück (Wiedenbrugh) [Rheda-Wiedenbrück]
Titel/Regest Eheberedung zwischen Caspar de Wendt zu Wiedenbrück und Anna Maria von Boickholtz.

Der Bräutigam bringt die von seinen + Eltern Adrian de Wendt und Catharina von Quernheimb ererbten Güter in die Ehe ein. Sein Bruder Frederich de Wendt und seine Schwester Margareta de Wendt, Frau des Herman von Westrupff, sind bis auf 1.000 Rtlr., die dem Frederich noch zustehen, von den Gütern abgefunden. Wegen der Stiefmutter des Bräutigams und seinen zwei Halbschwestern, die in adeligen Stiften untergebracht werden sollen, bleibt es bei dem geschlossenen Vertrag. Die Stiefmutter erhält 1.000 Rtlr. sowie lebenslänglich die Nutznießung des Hofes Meier Cordt. Sollten die Halbschwestern heiraten, erhält jede als Brautschatz 650 Rtlr.

Der Bräutigam soll der Braut eine goldene Kette verehren und ihr die Höfe Riese zu Gasdorpff und Simon Eggers in der Grafschaft Lippe als Morgengabe verschreiben.

Die Braut und ihre Brüder haben versprochen, aus den Gütern zu Störmede als Brautschatz 3.000 Rtlr. zu zahlen.

Stirbt der Bräutigam vor der Braut mit Hinterlassung gemeinsamer Kinder, bleibt die Witwe in allen Gütern sitzen, bis die Kinder zu ihren Jahren gekommen sind. Wollen sie dann getrennt leben, erhält die Witwe 3.000 Rtlr. und die beiden Höfe zur Leibzucht sowie eine bequeme Behausung. Will die Witwe erneut heiraten, erhält sie 1.000 Rtlr., und die Hälfte des Hausrates. Sind keine Kinder vorhanden, bleibt die Witwe ihr Lebenlang im Besitz der Güter und erhält ihre 3.000 Rtlr. zurück. Stirbt die Braut vor dem Bräutigam ohne Hinterlassung von Kindern, bleiben dem Bräutigam von dem Brautschatz 1.000 Rtlr., die restlichen 2.000 Rtlr. gehen nach seinem Tod an die Verwandten der Braut zurück. Jede Seite erhält eine Ausfertigung des Vertrages.

Von Seiten des Bräutigams siegeln und unterschreiben Herr Herman Nagell zu Itlingen, Domherr zu Münster, Frederich de Wendt zu Haselünne, Herman von Westrupff zu Stockhausen, Rudolph Schade, gräflich Bentheimischer Hofmeister, Elisabet von Oienhausen, Witwe des Adrian de Wendt, sowie die Schwestern Magdalena und Anna Maria de Wendt, von Seiten der Braut Herr Arnoldt von Boickholt, Dompropst zu Hildesheim, die Brüder Temme und Reinhartt von Boickholtz zu Störmede.

Ausf.- Perg., 8 anh. Siegel: 1. Arnoldt von Boickholt (beschädigt), 2. Temme von Boickholtz, 3. Reinhartt von Boickholtz, 4. Caspar de Wendt, 5. Frederich de Wendt, 6. Herman von Westrupff, 7. Herman Nagell, 8. Elisabet von Oienhausen.

Anliegend: 1612 Febr. 23 Die Brautleute verzichten auf 1.000 Rtlr. und begnügen sich mit einem Brautschatz von 2.000 Rtlr. In den Heiratsvertrag seien auf Wunsch der Brüder der Braut 3.000 Rtlr. als Brautschatz eingesetzt worden.

1615 März 18 Quittung der Eheleute de Wendt über 2.000 Rtlr. Sollte ihr Bruder Reinhardt von Bocholtz im Prozess mit den von Hurde wegen der Corveyschen Lehen unterliegen, wollen sie soviel zurückgeben, wie beiderseitige Freunde das für richtig erachten.

Altsignatur III 16
Archiv   Hinnenburg
Bestand   P Familie von Bocholtz |   alle Regesten
Signatur P Urk. 191
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.3   1600-1649
Datum Aufnahme 2010-10-13
Datum Änderung 2011-02-21
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