Regest

Datum 1613-06-23 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Ausstellungsort Kranenburg
Titel/Regest Zwischen Gerard van Eyl und Johan van Bockholt einerseits und Elisabeth van Eyl, Witwe des Engelbert Droste, andererseits wird über die Erbschaften von Jan und Agnes van Eyl ein Vertrag geschlossen.

Gerard erhält nicht nur die Güter, die ihm in der Erbteilung vom 26.10.1589 zugefallen waren, sondern auch die Güter, die dem + Junker Drost zugeteilt waren, ausgenommen das Landstück namens het Stock, das mittlerweile verkauft ist. Weiter soll er den vierten Teil der Kranenburger Güter erhalten sowie die Erbpacht vom Hof am swarten Water und den Kamp. Junker Eyl soll dafür eine Reihe von (näher genannten) Schulden, auch von Junker Drost, übernehmen.

Zeugen: Cornelis van Gent und Johan Wilhelm van Wachtendonck.

Ausf.-Papierbogen, Unterschriften der Beteiligten und Zeugen.

Dabei:

1625 Februar 27 Die Kinder des + Engelbert Drost zur Beck, nämlich Catryna Droste, Johanna Elizabeth Droste, Alardus Droste zu Becke, Kanoniker zu Xanten und Kranenburg, und Matthis Droste zu Becke, schicken an die Vormünder der Kinder des + Johan van Boicholtz, mit dem sie in Streit lagen, die Abschrift einer Supplik ihrer Mutter Elysabeth geb. von Eill an die klevische Kanzlei vom 5.03.1614, in der diese wegen der ihrem Großvater Matthiesz von Eill hinterlassenen Erbgüter vorstellig wird. Ihr Großvater sei etwa am 23.01.1563 verstorben und dessen Erbe auf seine Kinder verteilt worden. Nach dem kinderlosen Tod von Johan und Agnes, ihrem Onkel und ihrer Tante, sei deren Erbe an ihren Onkel Gerhardt von Eill und ihren Vater Albert von Eill gefallen. Ihr Onkel habe am 26.10.1589 mit ihrem + Ehemann Engelbert Drost wegen der Güter jenseits der Maas und der Herrlichkeit Well einen Vertrag geschlossen, dem sie, weil sie übervorteilt worden sei, nicht zugestimmt habe. 1595 Dezember 17 habe ihr Ehemann aus Unwissenheit sich dazu drängen lassen alle ererbten Güter dem Eyl abzutreten, doch sei dieser Vertrag wegen der Erbkammerschaft nichtig. Gleichwohl habe sich Eill in alle Güter gesetzt. 1613 habe Eill mit seinem Schwager Johan von Bocholtt ihr unter Hinweis auf die elterlichen Schulden, aber unter Verschweigung des landesüblichen Quittschlags noch ein Viertel der von Johan von Eill im Amt Kranenburg hinterlassenen Güter abnehmen wollen. Die Witwe bittet nun, einen Verhörtag anzusetzen, bei dem diese Erbstreitigkeiten geklärt werden sollen.

1635 Februar 1 Die Erben der Eheleute + Engelbert Drost und Elysabeth van Eyl ersuchen den Rat von Geldern, die Güter des Geraerdt van Eyl wegen ihrer Forderungen unter Arrest zu nehmen.

Altsignatur V 28

Vgl. P Urk. 257 zu 1630 September 8
Archiv   Hinnenburg
Bestand   P Familie von Bocholtz |   alle Regesten
Signatur P Urk. 201
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.3   1600-1649
Datum Aufnahme 2010-10-13
Datum Änderung 2011-01-14
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