Titel/Regest |
Carl van Bocholt bestätigt den Vertrag, mit dem seine Eltern + Edwardt van Bocholt und Sibilla von Manszfeldt am 25.01.1585 zu Gunsten ihres Bruders bzw. Schwagers Johannes von Bocholtz zu Bocholt auf den adeligen Vorteil des Stammhauses Bocholt verzichtet haben, und bestätigt auch den Erbvertrag vom 21.09.1575. Er erklärt, dass sein + Vater mit der Erbteilung der von seinen Eltern Joachim von Bocholt und Margarethe von Pollart hinterlassenen Gütern zufrieden gewesen sei, und verspricht, bei Strafe von 2.000 Goldgulden nichts gegen diese Verträge zu unternehmen.
Abschrift, Papier.
Rückseite: Inhaltsvermerk; Vermerke über die Verwendung des Schriftstücks in einem Prozess 1622, 1633. |