Titel/Regest |
Die Eheleute Fredrich Robell und Catharina von Bocholtt, deren + Eltern Ewardt von Bocholtt und Sybilla von Mansfeltt ihrem Onkel Johannes von Bocholtt zu Bocholt die Pfandschaft von 300 Talen, welche Egbert von Bocholtt auf das Erbe Haecks im Dorf Lobberich aufgenommen hat, abzulösen und die Nutzung des Erbes erlaubt haben, verzichten auf alle Ansprüche an dem Erbe. Die Aussteller unterschreiben.
Zeugen: Adam von Huls, Statthalter und Amtsschreiber des Amts Kriekenbeck, und Adam uft Sandt von Bracht.
Ausf.-Papier, Unterschriften. |