Titel/Regest |
Zwischen Elisabeth geb. von Eyll, Witwe des Johan von Bocholt zu Bocholt, einerseits und Jacob Rosentrit und Merten ahn der Stiege als Vormündern der unmündigen Kinder von + Johan von Edelsteedt und Margareta von Bocholt andererseits wird in Gegenwart von Jeron Horst, Schultheiß des Amtes Kriekenbeck, Johannes Moubis und Gordt Mewis, beide Schöffen des Gerichts Lobberich, eine vorläufige Erbteilung wegen des Hofes uff den Wirdtgen vereinbart. Den unmündigen Kindern von + Carll von Bocholts und Anna van Greyn bleibt ihr Recht zur Einlösung des halben Hofes vorbehalten. Diese Teilung, die zu einer (genauer beschriebenen) Halbierung verschiedener Landstücke und des Hauses führt, kann von jeder Seite wieder rückgängig gemacht werden.
2 Abschriften, Unterschrift des Jacob Rosentrit, substituierter Landschreiber.
Altsignatur V 33 |