Regest |
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Datum | 1628-09-05 Suche DWUD Suche Portal | Datum Bestand: früher | später | ||||||
Ausstellungsort | Lobberich | |||||||
Titel/Regest | Testament des Jacob Rosentritt, substituierter Landschreiber des Amtes Krieckenbeck. Sein Sohn Johannes aus der ersten Ehe mit Margriet von Bocholtz erhält den Hof Merssens. Alle anderen Güter sollen seine Kinder aus der zweiten Ehe mit Agnes von Kessell gen. Roffardt erhalten. Weil der Testator zusammen mit seiner zweiten Frau Ländereien eingelöst und Schulden des Hofes in Höhe von 2249 Gulden 2 Stüber bezahlt hat, soll Johannes seinen Geschwistern 1246 Gulden geben. Sollten allerdings die Kinder des + Jelis von Bocholtz in ihrer Klage fortfahren und Johannes deshalb zu Schaden kommen, sollen ihm seine Halbgeschwister mit den 1246 Gulden zu Hilfe kommen. Die Mobilien sollen die Kinder zweiter Ehe erhalten, ausgenommen folgende Teile, die Johannes zufallen sollen: das Pferd, das für 40 Rtlr. mit dem Geld aus Düsseldorf gekauft wurde, das Bett oben auf der Kammer, weiter ein Bett, eine Kiste und ein schon trittsoer (Tresor?), die aus Düsseldorf stammen und derzeit im Kloster Meer stehen, weiter das Bett, in dem Johannes jetzt schläft, weiter den großen Kasten im Saal, den Kasten in der Kirche, wofür er seiner Schwester Margriet bei ihrer Heirat einen neuen aus Eichenholz geben soll, auch das Bett, in dem der Vater schläft. Auf dem Haus soll der Braukessel bleiben, wofür Johannes den anderen Kindern 150 Gulden geben soll. Der Hoferbe behält auch den großen vierkantigen Schenkkessel, der täglich im Haus gebraucht wird, und zwei andere runde Kessel aus rotem Kupfer sowie eine Kiste, die in der großen Kammer steht, 12 Zinnschüsseln und 12 Zinnteller, eine Tafel mit zwei Tafellaken, ein Salzfass, 6 Servietten und 4 Stühle (schabellen) mit 4 Sitzkissen. Was an hembder Tuch übrig ist, soll er mit den übrigen Kindern teilen. Feines Tuch erhält die Schwester Margriet. Geräte für den Ackerbau sollen die Nachbarn schätzen und der Schätzpreis von Johannes den Geschwistern gegeben werden. Ist die Saat getan, soll die Raun verkauft werden und der Erlös zum Nutzen der Kinder zweiter Ehe für die Dienstboten verwandt werden. Das junge Pferd soll Johannes ein bis zwei Jahre brauchen, bis der Bruder Hilger es nutzt, der dann seiner Schwester die Hälfte zahlen soll. Von den fünf Kühen soll Johannes den Geschwistern bei ihrer Heirat vier geben. Die Bücher des Vaters sollen Johannes und Hilger gleich teilen. Das Stroh soll auf dem Hof bleiben. Das an Junker Joachim von Bocholtz geliehene Hausgerät soll Johannes diesem abfordern. Der Testator bekennt bei seiner Seligkeit, dass er an die Kinder von Bochholtz zu Ingenhoven eine Forderung von ungefähr 5.000 Gulden habe, die sein Sohn Johannes (Jan) verfolgen soll. Zu Vormündern seiner unmündigen Kinder aus zweiter Ehe setzt er ein Goddert von Kessell gen. Roffert, ihren Onkel, und ihren Bruder Johannes Rosentritt. Diese sollen ein Inventar aller Güter anfertigen. Zeugen: Herr Matthias Lüttrinckhausen, Pastor, Tilmannus Kox, Johan Rosentrit, Hilgerus Rosentrit, Margriet Rosentrit, Jan Moubis, Geret Doerkens. 2 Abschriften. Altsignatur IV 25 |
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Archiv | Hinnenburg | |||||||
Bestand | P Familie von Bocholtz | alle Regesten | |||||||
Signatur | P Urk. 250 | |||||||
Benutzungsort | LWL-Archivamt für Westfalen | |||||||
Projekt | Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD) | |||||||
Systematik |
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Datum Aufnahme | 2010-10-13 | |||||||
Datum Änderung | 2011-01-14 | |||||||
Aufrufe gesamt | 3076 | |||||||
Aufrufe im Monat | 8 | |||||||
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