Titel/Regest |
Joachum van Bocholtz zum Hove hat von Jan Mullers und dessen Frau Luthgen 500 Gulden geliehen und verschreibt ihnen dafür 2 1/2 Morgen Bauland am oberen Bocholter Weg. Zusätzlich soll der Schuldner den Gläubigern jährlich 3 Gulden geben. Die Ablösung des Landes kann frühestens 1656 erfolgen. Der Schuldner siegelt. Mit ihm unterschreiben Gerett Doerkens und Jan in gen Dall, beide Schöffen des Kirchspiels Lobberich.
Ausf.-Papier, aufgedrücktes Siegel, Unterschriften. Darunter Vermerk vom 31.12.1656, dass Joachum van Bocholtz den Gläubigern 12 Gulden schuldig geblieben ist. Daneben Vermerk vom 22.12.1699 über Ablösung der Schuld durch J. Arnold von Bocholtz bei Henrich Müllers, Zeuge J. A. Beckers, Pastor zu Lobberich.
Rückseite: Inhaltsvermerk. |