Titel/Regest |
Da Anna Magdalena von Bocholtz, Tochter des Arnoldt von und zu Bocholtz, kgl. Spanischer Rat im Fürstentum Geldern, und der Eva von Vellbruck, gestern ihre Profession im adeligen Stift Heinsberg geleistet hat und dem Stift inkorporiert ist, verzichten Propst Johan von Dillen, Frau Ulandt von Harff und Suppriorisse Christina Beissel von Gimmenich namens ihrer jetzigen Kapitularin Anna Magdalena von Bocholtz und des ganzen Kapitels auf alle Erbansprüche, zumal das Kostgeld und die Ausgaben bei der Profession und ein Abstand beglichen worden sind. Künftig wird Anna Magdalena von Bocholtz wie die anderen Konventualinnen mit Wolle, Leinen und anderen notwendigen Sachen aus den Mitteln des Klosters unterhalten. Sollte allerdings das Kloster aufgegeben werden müssen, soll sie zu ihrer Familie zurückkehren dürfen und von ihr unterhalten werden.
Ausf.-Papier, 3 aufgedrückte Siegel: 1. Propst, 2. Konvent, 3. Arnoldt von und zu Bocholtz, Unterschriften von Propst, Frau, Suppriorisse, Arnoldt von und zu Bocholtz und Anna Magdalena de Bocholtz.
Altsignatur III 26 |