Regest

Datum 1673-04-01 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Titel/Regest Johan van Boeckholts und seine Frau Johanna Ingenhaeff einerseits, dann Lambert Pollart zu Alden Eyck und seine Frau Johanna Ingenhaeff und weiter Lambert Pollart zu Alden Eyck und seine Frau Johanna Adeleyda van Hardenraet als Schwiegersohn und Tochter der ersten Partei haben vereinbart, dass Johan van Boeckholts und seine Frau Johanna Ingenhaeff den letzteren das Haus De Berckt (Berck) im Gericht Baarlo (Barloe) überlassen, das sie bislang nach dem Ableben des Emondt van Hardenraet zur Leibzucht besessen haben. Der ersten Johanna Ingenhaeff bleiben ihre Einkünfte von den patrimonialen Gütern auf Lebenszeit vorbehalten. Lambert Pollart und seine Frau Johanna Adeleyda van Hardenraet übernehmen alle Schulden auf dem Gut, wozu ihnen die alten Gutsbesitzer 200 Rtl geben sollen. Lambert und Johanna Adeleyda sollen diese dafür auf Lebenszeit unterhalten und beköstigen. Eventuell anfallende Erbschaften der Mutter sollen mit der Tochter geteilt werden. Sollten beide Paare keinen gemeinsamen Haushalt führen wollen, erhalten Johan van Boeckholts und seine Frau Johanna Ingenhaeff als Wohnung den Hof zu Kesseleik (Kesseleyck).

Zeugen: Gossen Ingenvirgaert, Heyn in den Bomgaerdt, dann als Schiedsfreunde Jacob Ingenhaeffen und Johan Duycker.

Abschrift, Papier.

Altsignatur V 41
Archiv   Hinnenburg
Bestand   P Familie von Bocholtz |   alle Regesten
Signatur P Urk. 315
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.4   1650-1699
Datum Aufnahme 2010-10-13
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