Regest

Datum 1684-02-10 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Ausstellungsort Köln
Titel/Regest Testament der Catharina Margaretha verwitwete Freifrau von Wolff Metternich, geb. Freiin von Vellbrück zu Garath.

Sie will bei ihrem ersten Ehemann in der Kirche des Kollegiatstifts St. Georg in Köln begraben werden.

Der Erzbischof zu Köln und der Kölner Dom sollen je einen Turnosen erhalten. Die Hausarmen erhalten 20 Malter Roggen.

Für ihr Seelenheil soll ihre Tochter 200 Messen lesen lassen.

Ihrer Enkelin Constantia Ursula von Rottkirchen vermacht sie so viel Pfund Silber, wie ein Fräulein auf ihrem Kabinett zum Silbergeschirr nötig hat, sowie 2.000 Rtlr. Das Geld soll für die Enkelin angelegt werden, bis sie mannbar ist. Bis dahin soll ihre Mutter die Zinsen als Leibzucht genießen.

Ihren Enkelinnen Elisabeta Constantia und Maria Magdalena von Rottkirchen vermacht sie ein Silbergeschirr.

Zur Erbin setzt sie ihre Tochter Maria Agnes von Rottkirchen geb. Freiin von Velbrück ein. Die Tochter und ihre Kinder erster Ehe sollen alle ihre Güter erben, die Tochter zur Leibzucht. Der Mann der Tochter, Eduard von Rodkirchen, wird von der Leibzucht ausgeschlossen, weil er die Testatrix vielfältig beleidigt hat und ihre Tochter, seine Frau, von Beginn der Ehe an grausam behandelt hat. Stirbt eines der Kinder ohne eheliche Erben oder geht in den geistlichen Stand, fällt sein Erbteil an seine Geschwister. Nach dem Tod ihrer leibzüchtigen Mutter können die Kinder, die keine ehelichen Erben haben, über die Hälfte ihres Erbteils frei verfügen. Sollte ihre Tochter nach dem Tod ihres jetzigen Ehemanns erneut heiraten, soll ihren Kindern zweiter Ehe dasjenige zufallen, was sie im Zeitraum zwischen demTod ihres ersten Ehemanns und erneuter Heirat erwerben kann. Sollten die Enkel der Testatrix alle kinderlos sterben, sollen ihre Schwestern bzw. deren Kinder erben.

Die Tochter kann ungehorsamen Kindern den Erbteil kürzen.

Ihre Forderung an die Erben ihres + Ehemanns Wolff Metternich zu Gracht soll bedürftigen Armen zufallen.

Als Testamentsvollstrecker setzt sie ein Herrn Adolph Alexander Freiherr von Hatzfeld, Herrn zu Wildenburg, Weisweiler und Schönstein, und Matthias von Nagel zu Herl sowie einen geeigneten Rechtsgelehrten.

Das Testament wurde gemacht vor Henrich Arnold Hambloch und Henrich Bertrams, beide Doctoren beider Rechte und Schöffen des weltlichen Gerichts zu Köln.

Zeugen: Meister Arnold Lammersdorff, Bürger und Barbier, und Meister Johannes Bruckman, Bürger und Bäcker zu Köln.

Geschehen im Haus der Testatrix auf dem Filtzgraben neben dem Jungfernkloster S. Lucia.

Abschrift, Papier.

Dabei: Testament der Maria Agnes von Rottkirchen 1684 Mai 7 (s. dort).

Altsignatur IV 44
Archiv   Hinnenburg
Bestand   P Familie von Bocholtz |   alle Regesten
Signatur P Urk. 332
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.4   1650-1699
Datum Aufnahme 2010-10-13
Datum Änderung 2011-01-14
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