Regest

Datum 1684-05-07 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Titel/Regest Testament der Maria Agnes von Rottkirchen geb. Freiin von Velbrück.

Sie möchte bei ihrer + Mutter in der Kollegiatkirche St. Georg in Köln beigesetzt werden.

Der Erzbischof zu Köln und der Kölner Dom sollen je einen Turnosen erhalten.

Für Seelenmessen nach ihrem Tod setzt sie 100 Rtlr. aus. Die Hausarmen zu Köln sollen 100 Rtlr. und 16 Malter Roggen erhalten.

Das unlängst aufgesetzte Testament ihrer Mutter soll in allen Punkten befolgt werden. Als Erben setzt sie ihre Kinder Johan Friderich von Rottkirchen, Constantia Ursula, Eliosabetha Constantia und Maria Magdalene von Rottkirchen ein. Diese sollen, so lange sie nicht verheiratet und kinderlos sind, nur die Erträge und Zinsen des Erbes erhalten. Stibt ein Kind ohne Kinder oder geht ins Kloster, soll sein Erbanteil nicht an den Vater Eduard von Rottkirchen oder an ein Kloster gehen, sondern an die überlebenden Geschwister. Sollten alle Kinder ohne Leibeserben sterben, sollen ihre Erbanteile an die Hausarmen und Bedürftigen in und außerhalb von Köln gehen.

Der Schwester ihrer Mutter Sophia Magdalena von Velbruck, Äbtissin des Stifts St. Maria im Kapitol, vermacht sie 200 Rtlr.

Den drei Fräulein von Bucholtt, ihren Nichten, nämlich Sophia, Kanonisse des Stifts Vilich, Joanna Margareta, Kanonisse im Stift St. Maria im Kapitol, und Agnes Adriana, Kanonisse im Stift Vilich, vermacht sie jeweils 50 Rtlr. Falls aber ihre Kinder ohne Leibeserben sterben sollten, sollen ihre Tante 1.000 Rtlr. und ihre Nichten jeweils 200 Rtlr. erhalten und der Rest an die Hausarmen gehen.

Ihrem Ehemann Eduard von Rottkirchen sollen an ihrem Erbe keinerlei Rechte, weder Leibzucht noch Erbrechte, zustehen. Zu dieser Bestimmung nötigen sie ihme von selbst wohl bewuste erhebliche ursachen.

Als Testamentsvollstrecker setzt sie ein Herrn Adolph Alexander Freiherr von Hatzfeld, Herrn zu Wildenburg, Weisweiler und Schönstein, und Matthias von Nagel zu Herl sowie einen ihnen beliebigen Rechtsgelehrten.

Zu Vormündern ihrer unmündigen Kinder ernennt sie den genannten Herrn von Hatzfeld und Dr. jur utr. Gabriel Fabri, kurköln. Geheimer Rat und Syndikus der Ritterschaft und Landstände. Wer von ihren Kindern sich diesem Testament widersetzt oder sich unstandesgemäß verheiratet oder sonst wie ungehorsam ist, verliert sein Erbe.

Sie widerruft ihr am Beginn ihres Ehestands gemachte Testament zugunsten ihres Ehemanns Eduard von Rottkirchen und erklärt dieses jetzige Testament zu ihrem letzten Willen.

Das Testament wurde gemacht vor Henrich Arnold Hambloch und Henrich Bertrams, beide Doctoren beider Rechte und Schöffen des weltlichen Gerichts zu Köln, und aufgenommen von dem Notar Johannes Adam Schmitz.

Zeugen: Meister Arnoldt Lammersdorff, Bürger und Barbier, und Meister Johannes Bruckman, Bürger und Bäcker zu Köln.

Geschehen in Köln auf dem Eigelstein im Haus des + Herrn Weyerstraß.

Abschrift, Papier.

Altsignatur IV 44
Archiv   Hinnenburg
Bestand   P Familie von Bocholtz |   alle Regesten
Signatur zu P Urk. 332
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.4   1650-1699
Datum Aufnahme 2010-10-13
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