Titel/Regest |
Gottfried Conrad Gaudentz von Bocholtz, Domherr zu Hildesheim und Halberstadt, nimmt als Vormund der Söhne seines + Bruders (Jobstt Arnold Christoph) zu Störmede von Jobst von Dauber, Kanoniker der Kollegiatkirche hl. Kreuz in Hildesheim, 1.000 Rtlr. auf, um damit die Kosten für die Reise der ältesten beiden Söhne seines Bruders nach Rom zu bezahlen. Von diesen beiden Söhnen ist der älteste in Rom im Collegium Germanicum verstorben, und der zweite, Caspar Arnold Joseph, Domizellar zu Hildesheim, wieder nach Hildesheim zurückgekehrt. Die Schuld ist jährlich mit 5 % zu verzinsen.
Ausf.- Papier, Unterschrift und Siegel des Ausstellers.- Rückzahlung quittiert 1728 Dezember 1.
Altsignatur VII 76 |