Titel/Regest |
Engelhardt Ignatius Arnoldus von Bucholtz, kurkölnischer Geheimer Rat und Landdrost zum Dringenberg, hat sich mit Frau von und zu Niehausen geb. von Plettenberg zu Lenhausen und Nordkirchen verlobt und einigt sich mit seinen Brüdern Johan Friederich Anton von Bucholtz, Domherr zu Hildesheim und Halberstadt, Kammerpräsident zu Hildesheim und Drost zu Wohldenberg, sowie Godtfriedt Conradt Gaudenz von Bucholtz, Domherr zu Paderborn, Hildesheim und Halberstadt und Drost zu Peine, wegen der Erbfolge des Gutes Hennekenrode. Das vom Stift Hildesheim lehnrührige Gut wird dem Engelhardt Ignatius Arnold von seinen Brüdern zu Cathedra Petri 1729 abgetreten. Da die Frau von und zu Niehausen 6.000 Rtlr. in die Bucholtzschen Güter einbringen will, die dem Bucholtzschen Mannestamm auch dann verbleiben sollen, falls aus der Ehe keine männlichen Erben hervorgehen sollten, soll sie als Witwe die Güter als Leibzucht genießen. (Weitere Punkte betreffen Rechte des ältesten Bruders, in dessen Namen bisher die Verträge ausgestellt wurden, und das Verhältnis zum Amt Wohldenbeg.) Die Zinsen für die 2.000 Rtlr., die Engelhardt Ignatius Arnoldus wegen seiner italienischen Reise aufgenommen hat, soll er allein verzinsen. Alle drei Brüder treten in die Niehausenschen Ansprüche ein.
Ausf.-Papierlibell, vier Unterschriften und aufgedrückte Siegel der drei Brüder und der Witwe von Niehausen.
Dabei 3 Abschriften. |